Gewerbesteuer und § 35-Anrechnung berechnen: Freibetrag 24.500 €, Messzahl 3,5 %, Hebesatz — bis Hebesatz 400 % vollständig neutralisiert.
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Berechnet die Gewerbesteuer für Einzelunternehmer und Personengesellschaften (Freibetrag 24.500 €, Abrundung auf volle 100 €, Messzahl 3,5 %, kommunaler Hebesatz) und die Anrechnung auf die Einkommensteuer nach § 35 EStG: das Vierfache des Messbetrags — bei Hebesätzen bis 400 % wird die Gewerbesteuer damit vollständig neutralisiert, darüber bleibt eine Restbelastung.
Einzelunternehmer mit 100.000 € Gewerbeertrag, Hebesatz 400 %: Messbetrag 2.642,50 €, Gewerbesteuer 10.570 € — vollständig durch die 4-fache Anrechnung neutralisiert. Bei Hebesatz 490 % (München) bleiben 2.378,25 € Restbelastung.
Gewerbeertrag des Jahres eingeben.
Hebesatz der Gemeinde setzen (z. B. 400 %; München 490 %).
Rechtsform wählen — Kapitalgesellschaften haben weder Freibetrag noch Anrechnung.
Gewerbesteuer, Anrechnung und Restbelastung ablesen.
Letzte Datenaktualisierung
5. Juli 2026
Quellen und Referenzen
§ 35 EStG; § 11 GewStG (gesetze-im-internet.de); BMF-Schreiben 03.11.2016.
Die Daten dieses Rechners werden regelmäßig aktualisiert, um die neuesten offiziellen Sätze abzubilden. Im Zweifel konsultieren Sie die oben genannten offiziellen Quellen.
Gewerbeertrag minus 24.500 € Freibetrag (Personenunternehmen), abgerundet auf volle 100 €, mal 3,5 % Messzahl, mal Hebesatz der Gemeinde.
§ 35 EStG rechnet das Vierfache des Messbetrags auf die Einkommensteuer an — bis Hebesatz 400 % ist die Gewerbesteuer damit vollständig kompensiert.
Sie ist auf die anteilige tarifliche Einkommensteuer begrenzt: ohne ausreichende ESt (Verlustjahr, hohe Sonderausgaben) verfällt der Überhang ersatzlos.