Abziehbarkeit von Geschenken an Geschäftsfreunde prüfen: Freigrenze 50 € netto pro Empfänger und Jahr (§ 4 Abs. 5 Nr. 1 EStG) — bei Überschreitung komplett nicht abziehbar.
Données vérifiées · Juli 2026
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Prüft, ob Geschenke an Geschäftsfreunde als Betriebsausgabe abziehbar sind. Nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG sind sie nur abziehbar, wenn ihr Nettowert pro Empfänger und Wirtschaftsjahr die Freigrenze von 50 € (seit 2024, zuvor 35 €) nicht übersteigt. Wird die Grenze überschritten, ist das Geschenk KOMPLETT nicht abziehbar (Freigrenze, kein Freibetrag). Optional kann der Schenker die Zuwendung für den Empfänger nach § 37b EStG mit 30 % pauschal versteuern.
Geschenk 40 € netto an 10 Empfänger, ohne Pauschalsteuer: unter der Freigrenze von 50 € → abziehbar, abziehbar gesamt 400 €.
Nettowert des Geschenks pro Empfänger und Jahr eingeben.
Anzahl der Empfänger angeben.
Angeben, ob die Pauschalsteuer (§ 37b EStG, 30 %) übernommen wird.
Abziehbarkeit, abziehbaren Gesamtbetrag und ggf. Pauschalsteuer ablesen.
Letzte Datenaktualisierung
7. Juli 2026
Quellen und Referenzen
§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG (Freigrenze 50 € seit 2024); § 37b EStG (Pauschalsteuer 30 %) — gesetze-im-internet.de/estg/__4.html.
Die Daten dieses Rechners werden regelmäßig aktualisiert, um die neuesten offiziellen Sätze abzubilden. Im Zweifel konsultieren Sie die oben genannten offiziellen Quellen.
Bis 50 € netto pro Empfänger und Jahr (§ 4 Abs. 5 Nr. 1 EStG, seit 2024). Wird die Grenze überschritten, ist das gesamte Geschenk nicht abziehbar.
Eine Freigrenze: bei Überschreitung entfällt der Abzug komplett — nicht nur für den übersteigenden Teil.
Der Schenker kann die Zuwendung pauschal mit 30 % versteuern, damit sie beim Empfänger steuerfrei bleibt — sinnvoll bei Geschenken über der Grenze oder an Nichtunternehmer.