Prüfen Sie, ob ein Monatsentgelt unter die österreichische Geringfügigkeitsgrenze fällt, und berechnen Sie die Dienstgeberabgabe (DGA) bei Überschreitung der 1,5-fachen Grenze durch mehrere geringfügig Beschäftigte.
Données vérifiées · Juli 2026
🧮
Fuellen Sie die Felder aus, um Ergebnisse in Echtzeit zu sehen
Erstellen Sie ein kostenloses Konto, um Ihre Berechnungen zu speichern, auf den Verlauf zuzugreifen und als PDF zu exportieren. Upgraden Sie auf Pro fuer alle 319 Rechner.
Posez-la à Solva, le conseiller financier IA d'ActioFin — réponses sourcées sur les textes officiels.
5 questions gratuites par jour avec un compte gratuit
Dieser Rechner prüft, ob ein Monatsentgelt die österreichische Geringfügigkeitsgrenze nach § 5 Abs. 2 ASVG unterschreitet (551,10 € für 2025) und damit von der Voll-Sozialversicherungspflicht ausgenommen ist. Beschäftigt ein Arbeitgeber mehrere geringfügig Beschäftigte, deren Gesamtentgelt das 1,5-Fache der Geringfügigkeitsgrenze übersteigt, ist die Dienstgeberabgabe (DGA) von 19,4 % nach § 53a ASVG auf die Summe aller geringfügigen Entgelte zu entrichten. Zusätzlich kann sich ein geringfügig Beschäftigter freiwillig zur Selbstversicherung in der Kranken- und Pensionsversicherung anmelden.
Ein Monatsentgelt von 500 € liegt unter der Geringfügigkeitsgrenze von 551,10 € (2025) und begründet daher keine Voll-Sozialversicherungspflicht für die betroffene Person.
Geben Sie das monatliche Bruttoentgelt der geringfügig beschäftigten Person ein.
Geben Sie optional die Summe aller geringfügigen Entgelte im Betrieb ein, um die Dienstgeberabgabe-Schwelle (1,5-Fache der Grenze) zu prüfen.
Geben Sie an, ob eine freiwillige Selbstversicherung (Kranken- und Pensionsversicherung, Pauschalbetrag) gewünscht wird.
Der Rechner vergleicht das Monatsentgelt mit der aktuellen Geringfügigkeitsgrenze und prüft, ob die DGA-Schwelle überschritten ist.
Lesen Sie ab, ob das Entgelt geringfügig ist, ob die Dienstgeberabgabe anfällt und wie hoch der Selbstversicherungsbeitrag ausfällt.
Letzte Datenaktualisierung
7. Juli 2026
Quellen und Referenzen
BMF/RIS ASVG § 5 Abs. 2 (Geringfügigkeitsgrenze 551,10 € 2025) + § 53a (Dienstgeberabgabe 19,4 %) — https://www.bmf.gv.at, https://www.ris.bka.gv.at.
Die Daten dieses Rechners werden regelmäßig aktualisiert, um die neuesten offiziellen Sätze abzubilden. Im Zweifel konsultieren Sie die oben genannten offiziellen Quellen.
Die Geringfügigkeitsgrenze liegt 2025 bei 551,10 € monatlich — Entgelte darunter lösen keine Voll-Sozialversicherungspflicht aus, sondern nur die gesetzliche Unfallversicherung.
Die DGA von 19,4 % wird fällig, wenn die Summe der Entgelte aller im Betrieb geringfügig Beschäftigten das 1,5-Fache der Geringfügigkeitsgrenze übersteigt — sie wird dann auf die gesamte Summe der geringfügigen Entgelte berechnet, nicht nur auf den übersteigenden Teil.
Die Selbstversicherung (73,20 € Pauschalbeitrag 2025) sichert vollen Kranken- und Pensionsversicherungsschutz trotz Geringfügigkeit ab — sie ist insbesondere sinnvoll, wenn keine anderweitige Pflichtversicherung besteht.
Nein, die Unfallversicherung gilt unabhängig von der Geringfügigkeitsgrenze für alle Dienstverhältnisse verpflichtend — die Geringfügigkeitsgrenze betrifft ausschließlich die Kranken-, Pensions- und Arbeitslosenversicherung.