Forschungszulage berechnen: 25 % der förderfähigen F&E-Aufwendungen (35 % für KMU), Bemessungsgrundlage bis 10 Mio €/Jahr — steuerfreie Forschungsförderung nach dem FZulG.
Données vérifiées · Juli 2026
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Berechnet die steuerliche Forschungszulage nach dem Forschungszulagengesetz (FZulG). Gefördert werden 25 % der förderfähigen Aufwendungen für Forschung und Entwicklung (im Wesentlichen F&E-Personalkosten). Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) ist auf Antrag ein erhöhter Satz von 35 % möglich. Die Bemessungsgrundlage ist seit dem Wachstumschancengesetz (2024) auf 10 Mio € pro Jahr gedeckelt (zuvor 4 Mio €) — die maximale Zulage beträgt damit 2,5 Mio € (KMU: 3,5 Mio €). Die Zulage wird auf die Steuerschuld angerechnet bzw. ausgezahlt und ist unabhängig von einem Gewinn.
Förderfähige Aufwendungen 1.000.000 €, kein KMU: Satz 25 %, Bemessungsgrundlage 1.000.000 €, Forschungszulage 250.000 €.
Förderfähige F&E-Aufwendungen des Jahres eingeben (v. a. Personalkosten der Forschenden).
Angeben, ob es sich um ein KMU handelt (erhöhter Satz 35 %).
Bemessungsgrundlage, Satz und Forschungszulage ablesen.
Letzte Datenaktualisierung
7. Juli 2026
Quellen und Referenzen
Forschungszulagengesetz (FZulG) §§ 3-4 (Satz 25 %/35 % KMU, Bemessungsgrundlage 10 Mio € seit Wachstumschancengesetz 2024) — gesetze-im-internet.de/fzulg.
Die Daten dieses Rechners werden regelmäßig aktualisiert, um die neuesten offiziellen Sätze abzubilden. Im Zweifel konsultieren Sie die oben genannten offiziellen Quellen.
25 % der förderfähigen F&E-Aufwendungen, für KMU auf Antrag 35 % — bei einer Bemessungsgrundlage von maximal 10 Mio €/Jahr (max. Zulage 2,5 Mio € bzw. 3,5 Mio € KMU).
Nein — sie wird auf die Steuerschuld angerechnet und ein übersteigender Betrag ausgezahlt, also auch bei Verlust wirksam.
Vor allem Löhne und Gehälter der im F&E-Vorhaben Beschäftigten sowie 70 % des Entgelts bei Auftragsforschung.