Berechnen Sie die österreichische Forschungsprämie nach § 108c EStG — 14 % der Bemessungsgrundlage aus eigenbetrieblicher Forschung und Auftragsforschung, wobei die Auftragsforschung auf 1 Mio. € pro Wirtschaftsjahr gedeckelt ist.
Données vérifiées · Juli 2026
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Dieser Rechner ermittelt die Forschungsprämie nach § 108c EStG 1988, eine nicht rückzahlbare Prämie in Höhe von 14 % der förderbaren Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen. Sie umfasst zwei Kategorien: die eigenbetriebliche Forschung, die ohne Deckelung in die Bemessungsgrundlage eingeht, und die Auftragsforschung an Dritte, die pro Wirtschaftsjahr auf eine Bemessungsgrundlage von maximal 1 Mio. € begrenzt ist. Die Prämie wird unabhängig vom steuerlichen Ergebnis gutgeschrieben und ist daher auch bei Verlustjahren wirksam.
Bei eigenbetrieblicher Forschung von 500.000 € ohne Auftragsforschung ergibt sich eine Bemessungsgrundlage von 500.000 € und eine Forschungsprämie von 70.000 € (14 %).
Geben Sie die Aufwendungen für eigenbetriebliche Forschung im Wirtschaftsjahr ein.
Geben Sie die Aufwendungen für in Auftrag gegebene Forschung (Auftragsforschung an Dritte) ein.
Der Rechner deckelt die Bemessungsgrundlage der Auftragsforschung automatisch auf 1 Mio. € und weist eine etwaige Überschreitung separat aus.
Beide Bemessungsgrundlagen werden addiert und der Prämiensatz von 14 % darauf angewendet.
Lesen Sie die Gesamtbemessungsgrundlage und die daraus resultierende Forschungsprämie ab.
Letzte Datenaktualisierung
7. Juli 2026
Quellen und Referenzen
BMF/RIS EStG 1988 § 108c (Forschungsprämie 14 %, Auftragsforschung gedeckelt auf 1 Mio. €) — https://www.bmf.gv.at, https://www.ris.bka.gv.at.
Die Daten dieses Rechners werden regelmäßig aktualisiert, um die neuesten offiziellen Sätze abzubilden. Im Zweifel konsultieren Sie die oben genannten offiziellen Quellen.
Nein, die Forschungsprämie ist eine vom steuerlichen Ergebnis unabhängige Gutschrift — sie wird auch bei einem steuerlichen Verlust in voller Höhe gutgeschrieben, da sie keine Steuerermäßigung, sondern eine direkte Prämie darstellt.
Die Bemessungsgrundlage für Auftragsforschung ist pro Wirtschaftsjahr auf 1 Mio. € gedeckelt — der übersteigende Betrag begründet keine zusätzliche Forschungsprämie, während eigenbetriebliche Forschung ohne diese Deckelung berücksichtigt wird.
Ja, für die Geltendmachung der Forschungsprämie ist grundsätzlich ein Jahresgutachten der Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) erforderlich, das die Forschungstätigkeit inhaltlich bestätigt.
Ja, die Forschungsprämie steht unabhängig von der Unternehmensgröße allen körperschaft- oder einkommensteuerpflichtigen Unternehmen offen, die förderbare Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen nachweisen können.