Berechnen Sie die Kosten der unentgeltlichen Übertragung einer Immobilie in Österreich — seit dem 1.8.2008 gibt es keine Erbschafts- und Schenkungssteuer mehr, es fällt aber die Grunderwerbsteuer nach dem Stufentarif (0,5 % / 2,0 % / 3,5 %, GrEStG § 7 Abs. 1 Z 2) sowie die Grundbuchseintragungsgebühr von 1,1 % an.
Données vérifiées · Juli 2026
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Dieser Rechner ermittelt die Kosten der Übertragung eines Grundstücks in Österreich. Rechtlicher Ausgangspunkt: Österreich hat die Erbschafts- und Schenkungssteuer nach der Aufhebung durch den Verfassungsgerichtshof (VfGH) zum 1.8.2008 abgeschafft. Die Vererbung oder Schenkung von Bargeld, Wertpapieren, einem Unternehmen oder sonstigem beweglichen Vermögen löst daher keine Steuer auf die Übertragung selbst aus. Bei der unentgeltlichen Übertragung einer Immobilie fällt hingegen die Grunderwerbsteuer (GrESt) an. Für unentgeltliche Erwerbe (Erbschaft, Schenkung, familiäre Übertragungen) gilt ein progressiver Stufentarif nach § 7 Abs. 1 Z 2 lit. a GrEStG auf den Grundstückswert: 0,5 % bis 250.000 €, 2,0 % von 250.000 € bis 400.000 € und 3,5 % darüber. Eine entgeltliche Immobilienübertragung wird dagegen mit dem Flat-Satz von 3,5 % besteuert. Hinzu kommt die Grundbuchseintragungsgebühr von 1,1 % des Grundstückswerts.
Bei einer geerbten Immobilie mit einem Grundstückswert von 500.000 € beträgt die Grunderwerbsteuer nach dem Stufentarif 12.750 € (0,5 % auf 250.000 € = 1.250 €, 2,0 % auf 150.000 € = 3.000 €, 3,5 % auf 100.000 € = 3.500 €… gerundet). Zuzüglich der Grundbuchseintragungsgebühr von 1,1 % (5.500 €) ergeben sich Gesamtkosten von 18.250 €. Eine Erbschaftssteuer fällt nicht an.
Geben Sie den Grundstückswert der übertragenen Immobilie ein.
Wählen Sie, ob es sich um einen unentgeltlichen Erwerb (Erbschaft/Schenkung → Stufentarif) oder einen entgeltlichen Erwerb (3,5 % flat) handelt.
Geben Sie an, ob die Grundbuchseintragungsgebühr von 1,1 % in die Gesamtkosten einbezogen werden soll.
Der Rechner wendet den Stufentarif (bzw. den Flat-Satz) auf den Grundstückswert an und addiert die Eintragungsgebühr.
Lesen Sie die Grunderwerbsteuer, die Eintragungsgebühr, die Gesamtkosten und den effektiven Satz ab.
Letzte Datenaktualisierung
7. Juli 2026
Quellen und Referenzen
BMF/RIS GrEStG § 7 Abs. 1 Z 2 (Stufentarif unentgeltliche Erwerbe) + § 4 (Grundstückswert) + GGG (Grundbuchseintragungsgebühr 1,1 %). Erbschafts-/Schenkungssteuer seit 1.8.2008 abgeschafft (VfGH-Aufhebung) — https://www.bmf.gv.at, https://www.ris.bka.gv.at.
Die Daten dieses Rechners werden regelmäßig aktualisiert, um die neuesten offiziellen Sätze abzubilden. Im Zweifel konsultieren Sie die oben genannten offiziellen Quellen.
Nein. Österreich hat die Erbschafts- und Schenkungssteuer nach der Aufhebung durch den Verfassungsgerichtshof (VfGH) zum 1.8.2008 abgeschafft. Die Vererbung oder Schenkung von Bargeld, Wertpapieren, Unternehmen oder sonstigem beweglichen Vermögen löst daher keine Erbschafts- oder Schenkungssteuer aus.
Bei der unentgeltlichen Übertragung einer Immobilie fällt die Grunderwerbsteuer nach dem progressiven Stufentarif (§ 7 Abs. 1 Z 2 GrEStG) an: 0,5 % bis 250.000 €, 2,0 % von 250.000 € bis 400.000 € und 3,5 % darüber, jeweils auf den Grundstückswert. Hinzu kommt regelmäßig die Grundbuchseintragungsgebühr von 1,1 %.
Bei einem entgeltlichen Erwerb (Kauf) wird die Grunderwerbsteuer nicht nach dem Stufentarif, sondern mit dem Flat-Satz von 3,5 % der Gegenleistung bzw. des Grundstückswerts erhoben. Der progressive Stufentarif gilt nur für unentgeltliche Erwerbe wie Erbschaft und Schenkung.