Nettobetrag der Energiepreispauschale (EPP) nach Steuer berechnen: die einmalige 300-€-Zahlung 2022 war steuerpflichtig, aber sozialabgabenfrei.
Données vérifiées · Juli 2026
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Berechnet den Nettobetrag der Energiepreispauschale (EPP) nach Abzug der Einkommensteuer. Die EPP war eine einmalige staatliche Zahlung von 300 € im Jahr 2022 (§ 112 ff. EStG), die Erwerbstätige über die Lohnabrechnung erhielten (für Rentner gab es die EPP II Ende 2022). Sie war als Einnahme steuerpflichtig, aber sozialabgabenfrei — der Nettobetrag hängt daher vom persönlichen Steuersatz ab. Hinweis: Es handelt sich um ein historisches Instrument des Jahres 2022; für 2023 und später wird keine EPP mehr gewährt.
EPP 300 €, Grenzsteuersatz 30 %: Steuer 90 €, Nettobetrag 210 €.
EPP-Bruttobetrag eingeben (in der Regel 300 €).
Persönlichen Grenzsteuersatz angeben.
Steuer auf die EPP und den Nettobetrag ablesen.
Letzte Datenaktualisierung
7. Juli 2026
Quellen und Referenzen
Energiepreispauschale § 112 ff. EStG (einmalig 2022, 300 €, steuerpflichtig ohne SV) — gesetze-im-internet.de/estg/__112.html.
Die Daten dieses Rechners werden regelmäßig aktualisiert, um die neuesten offiziellen Sätze abzubilden. Im Zweifel konsultieren Sie die oben genannten offiziellen Quellen.
Ja — sie war als Einnahme einkommensteuerpflichtig, jedoch sozialversicherungsfrei. Der Nettobetrag hängt vom persönlichen Steuersatz ab.
Nein — die EPP war eine einmalige Maßnahme des Jahres 2022 (§ 112 ff. EStG). Für Folgejahre besteht kein Anspruch.
Das hängt vom Grenzsteuersatz ab: bei 30 % blieben 210 €, bei 42 % nur 174 €.