Umsatzsteuer bei EU-Fernverkäufen (B2C) bestimmen: Lieferschwelle 10.000 €, deutscher Satz oder OSS-Verfahren mit dem Steuersatz des Bestimmungslandes.
Données vérifiées · Juli 2026
🧮
Fuellen Sie die Felder aus, um Ergebnisse in Echtzeit zu sehen
Erstellen Sie ein kostenloses Konto, um Ihre Berechnungen zu speichern, auf den Verlauf zuzugreifen und als PDF zu exportieren. Upgraden Sie auf Pro fuer alle 319 Rechner.
Posez-la à Solva, le conseiller financier IA d'ActioFin — réponses sourcées sur les textes officiels.
5 questions gratuites par jour avec un compte gratuit
Bestimmt die umsatzsteuerliche Behandlung von Fernverkäufen an Privatkunden (B2C) in andere EU-Länder. Es gilt eine EU-weit einheitliche Lieferschwelle von 10.000 € pro Jahr für die Summe aller innergemeinschaftlichen Fernverkäufe. Unterhalb der Schwelle wird die deutsche Umsatzsteuer (19 %) berechnet. Wird die Schwelle überschritten (oder freiwillig zum OSS optiert), gilt der Umsatzsteuersatz des jeweiligen Bestimmungslandes; die Erklärung und Abführung erfolgt zentral über das One-Stop-Shop-Verfahren (§ 18j UStG).
EU-Fernverkäufe 50.000 €, Bestimmungsland-Satz 21 %: über der Schwelle → OSS-pflichtig, Umsatzsteuer 10.500 € zum Zielland-Satz.
Summe der EU-Fernverkäufe (B2C) pro Jahr eingeben.
Umsatzsteuersatz des Bestimmungslandes angeben.
Optional: freiwillige OSS-Option wählen.
Anzuwendenden Satz, Umsatzsteuer und OSS-Pflicht ablesen.
Letzte Datenaktualisierung
7. Juli 2026
Quellen und Referenzen
§ 3c UStG (Fernverkauf, Lieferschwelle 10.000 € EU-weit); § 18j UStG (OSS-Verfahren) — gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__3c.html.
Die Daten dieses Rechners werden regelmäßig aktualisiert, um die neuesten offiziellen Sätze abzubilden. Im Zweifel konsultieren Sie die oben genannten offiziellen Quellen.
Sobald die Summe der EU-Fernverkäufe an Privatkunden 10.000 € pro Jahr übersteigt — dann gilt der Satz des Bestimmungslandes, meldbar über das OSS-Verfahren.
Der One-Stop-Shop (§ 18j UStG) erlaubt es, die in mehreren EU-Ländern geschuldete Umsatzsteuer zentral über das BZSt zu erklären — ohne Registrierung in jedem Land.
EU-weit: Die 10.000 € beziehen sich auf die Summe aller innergemeinschaftlichen Fernverkäufe, nicht auf einzelne Länder.