Werbungskosten der Zweitwohnung berechnen: Unterkunft bis 1.000 €/Monat, wöchentliche Heimfahrten, Verpflegungsmehraufwand und Einrichtung.
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Berechnet die abziehbaren Kosten der doppelten Haushaltsführung (§ 9 Abs. 1 Nr. 5 EStG): Unterkunft am Beschäftigungsort bis 1.000 €/Monat, eine wöchentliche Familienheimfahrt mit der Entfernungspauschale (0,30/0,38 €), Verpflegungsmehraufwand von 28 €/Tag in den ersten 3 Monaten und die notwendige Einrichtung (bis 5.000 € gilt als angemessen) — plus die geschätzte Steuerersparnis.
Zweitwohnung für 1.200 €/Monat (gedeckelt auf 1.000 €), 300 km, 46 Heimfahrten, 60 Verpflegungstage: 12.000 + 5.170,40 + 1.680 = 18.850,40 € Werbungskosten — rund 6.598 € Steuerersparnis bei 35 %.
Monatsmiete der Zweitwohnung (inkl. Nebenkosten) und Monate eingeben.
Einfache Entfernung zum Hauptwohnsitz und Heimfahrten pro Jahr setzen.
Verpflegungstage der ersten 3 Monate und Einrichtungskosten ergänzen.
Werbungskosten gesamt und Steuerersparnis ablesen.
Letzte Datenaktualisierung
5. Juli 2026
Quellen und Referenzen
§ 9 Abs. 1 Nr. 5 EStG; § 9 Abs. 4a EStG (Verpflegung); BMF 25.11.2020; BFH VI R 18/17 (Einrichtung).
Die Daten dieses Rechners werden regelmäßig aktualisiert, um die neuesten offiziellen Sätze abzubilden. Im Zweifel konsultieren Sie die oben genannten offiziellen Quellen.
Unterkunft bis 1.000 €/Monat, eine Familienheimfahrt pro Woche (Entfernungspauschale), Verpflegungsmehraufwand der ersten 3 Monate, Umzug und notwendige Einrichtung.
Einen eigenen Hausstand am Lebensmittelpunkt (Mietvertrag/Eigentum plus finanzielle Beteiligung über 10 %) und die berufliche Veranlassung der Zweitwohnung.
Nein — der BFH hat entschieden, dass Einrichtung und Hausrat nicht unter den Höchstbetrag fallen. Bis 5.000 € gelten sie ohne Weiteres als notwendig.