Wie viel Steuer auf die Rente? Besteuerungsanteil nach Rentenbeginn (83,5 % für 2025), eingefrorener Rentenfreibetrag und Einkommensteuer (Tarif 2025).
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Berechnet die nachgelagerte Rentenbesteuerung: der Besteuerungsanteil hängt vom Rentenbeginn ab (2005: 50 %, 2025: 83,5 % — seit dem Wachstumschancengesetz steigt er nur noch um 0,5 Punkte/Jahr, 100 % erst 2058). Der steuerfreie Teil wird im Jahr nach Rentenbeginn als fester Euro-Betrag eingefroren — spätere Rentenerhöhungen sind voll steuerpflichtig. Die Steuer wird mit dem offiziellen Tarif 2025 ermittelt.
Rentenbeginn 2025 mit 18.000 € Jahresrente: Besteuerungsanteil 83,5 %, Freibetrag 2.970 € fest — zu versteuern 14.928 €, Einkommensteuer 471 € (2,6 % der Bruttorente).
Aktuelle Brutto-Jahresrente und Rentenbeginn-Jahr eingeben.
Optional die Jahresrente im Festschreibungsjahr eintragen (eingefrorener Freibetrag).
Weitere Einkünfte und Veranlagungsart ergänzen.
Besteuerungsanteil, Steuer und effektive Belastung ablesen.
Letzte Datenaktualisierung
5. Juli 2026
Quellen und Referenzen
§ 22 Nr. 1 S. 3 a) aa) EStG; Wachstumschancengesetz 2024; § 32a EStG (Tarif 2025); BFH X R 33/19.
Die Daten dieses Rechners werden regelmäßig aktualisiert, um die neuesten offiziellen Sätze abzubilden. Im Zweifel konsultieren Sie die oben genannten offiziellen Quellen.
Abhängig vom Rentenbeginn: 50 % (2005), 80 % (2020), 83,5 % (2025) — seit dem Wachstumschancengesetz steigt der Anteil nur noch um 0,5 Punkte pro Jahr, 100 % erst für Rentenbeginn 2058.
Der Freibetrag ist als fester Euro-Betrag eingefroren — jede Rentenanpassung ist komplett steuerpflichtig und schiebt Sie näher an oder über den Grundfreibetrag.
Wenn bereits versteuerte Beiträge später erneut besteuert werden. Der BFH hat 2021 Berechnungsregeln definiert; das Wachstumschancengesetz hat den Anstieg des Besteuerungsanteils deshalb gestreckt.