Unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland prüfen: Wohnsitz (§ 8 AO) oder gewöhnlicher Aufenthalt über 183 Tage (§ 9 AO) — relevant für Digital Nomads.
Données vérifiées · Juli 2026
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Prüft, ob in Deutschland unbeschränkte Steuerpflicht besteht (§ 1 Abs. 1 EStG). Unbeschränkt steuerpflichtig ist, wer entweder einen Wohnsitz (§ 8 AO) oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat. Ein gewöhnlicher Aufenthalt liegt vor, wenn man sich zusammenhängend mehr als sechs Monate bzw. mehr als 183 Tage im Land aufhält (§ 9 AO). Für Digital Nomads ist die Zählung der Aufenthaltstage entscheidend. Bei unbeschränkter Steuerpflicht gilt das Welteinkommensprinzip.
200 Aufenthaltstage in Deutschland, kein Wohnsitz: gewöhnlicher Aufenthalt (> 183 Tage) → unbeschränkt steuerpflichtig, 0 Tage bis zur Grenze verbleibend.
Anzahl der Aufenthaltstage in Deutschland im Kalenderjahr eingeben.
Angeben, ob ein Wohnsitz in Deutschland besteht.
Steuerpflicht-Status und verbleibende Tage bis zur 183-Tage-Grenze ablesen.
Letzte Datenaktualisierung
7. Juli 2026
Quellen und Referenzen
§ 1 EStG (unbeschränkte Steuerpflicht); § 8 AO (Wohnsitz); § 9 AO (gewöhnlicher Aufenthalt, > 183 Tage / 6 Monate) — gesetze-im-internet.de/ao_1977/__9.html.
Die Daten dieses Rechners werden regelmäßig aktualisiert, um die neuesten offiziellen Sätze abzubilden. Im Zweifel konsultieren Sie die oben genannten offiziellen Quellen.
Wenn Sie einen Wohnsitz (§ 8 AO) oder Ihren gewöhnlichen Aufenthalt (mehr als 183 Tage, § 9 AO) in Deutschland haben — dann wird Ihr Welteinkommen besteuert.
Überschreiten Sie 183 Aufenthaltstage im Jahr, begründen Sie den gewöhnlichen Aufenthalt und damit die unbeschränkte Steuerpflicht — auch ohne festen Wohnsitz.
Ja — ein inländischer Wohnsitz begründet die unbeschränkte Steuerpflicht unabhängig von der Zahl der tatsächlichen Aufenthaltstage.