Berechnen Sie das Nettogehalt eines Angestellten in Österreich aus dem Bruttomonatsgehalt: Sozialversicherung, Lohnsteuer nach EStG § 33 sowie Verkehrsabsetzbetrag oder Sonderzahlungsregime (13./14. Gehalt).
Données vérifiées · Juli 2026
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Dieser Rechner ermittelt das monatliche Nettogehalt eines österreichischen Angestellten (laufender Bezug) aus dem Bruttomonatsgehalt. Er zieht zunächst die Sozialversicherung (Arbeitnehmeranteil, pauschal 18,07 % bis zur monatlichen Höchstbeitragsgrundlage von 6.450 €, § 51 ASVG) ab und wendet dann die Lohnsteuer nach dem progressiven Jahrestarif (§ 33 EStG) an, optional gemindert um den Verkehrsabsetzbetrag (487 €/Jahr). Für Sonderzahlungen (13./14. Gehalt) gilt stattdessen das feste 6-%-Sonderregime nach § 67 EStG.
Ein Bruttomonatsgehalt von 3.000 € (laufender Bezug, mit Verkehrsabsetzbetrag) ergibt eine Sozialversicherung von rund 542 € und ein Nettogehalt von rund 2.235 € — bei einem Grenzsteuersatz von 20 % auf das Jahreseinkommen.
Geben Sie Ihr Bruttomonatsgehalt ein.
Legen Sie fest, ob es sich um eine Sonderzahlung (13./14. Gehalt) handelt — dann gilt der feste Satz von 6 % nach Abzug des Freibetrags von 620 €.
Legen Sie fest, ob der Verkehrsabsetzbetrag (487 €/Jahr) angewendet werden soll (Standardfall: ja, für laufende Bezüge).
Der Rechner zieht zunächst die Sozialversicherung (18,07 %, gedeckelt auf die Höchstbeitragsgrundlage) ab.
Lesen Sie die Sozialversicherung, die Lohnsteuer, das Nettogehalt sowie die Abgabenquote und den Grenzsteuersatz ab.
Letzte Datenaktualisierung
7. Juli 2026
Quellen und Referenzen
BMF Lohnsteuertabelle 2025 (EStG §§ 33, 67) + ASVG §§ 51, 108 (Beitragssätze, Höchstbeitragsgrundlage) — https://www.bmf.gv.at, https://www.sozialversicherung.at.
Die Daten dieses Rechners werden regelmäßig aktualisiert, um die neuesten offiziellen Sätze abzubilden. Im Zweifel konsultieren Sie die oben genannten offiziellen Quellen.
Das österreichische Steuerrecht sieht für sonstige Bezüge wie das 13. und 14. Monatsgehalt ein begünstigtes Pauschalregime vor (§ 67 EStG): nach einem Freibetrag von 620 € wird ein fixer Satz von 6 % angewendet, unabhängig vom progressiven Jahrestarif des laufenden Gehalts.
Oberhalb von 6.450 € Bruttomonatsgehalt (2025) werden keine weiteren Sozialversicherungsbeiträge fällig — der übersteigende Gehaltsanteil ist SV-frei, was bei hohen Gehältern die Abgabenquote spürbar senkt.
Nein — dieser Rechner verwendet vereinfachend den vollen Sozialversicherungssatz von 18,07 % unabhängig vom Bruttolohn. Die AlV-Absenkung für Bruttogehälter unter rund 2.074 €/Monat (reduzierter oder entfallender Arbeitslosenversicherungsbeitrag) ist nicht modelliert.
Ja, über den entsprechenden Schalter im Rechner — dies ist etwa relevant, wenn Sie bereits eine andere Pendlerpauschale-Regelung beim Arbeitgeber angegeben haben und eine Vergleichsrechnung ohne den Absetzbetrag durchführen möchten.