Betriebsausgabenpauschale für Schriftsteller, Journalisten und nebenberuflich Wissenschaftler/Künstler berechnen: 30 % (max 3.600 €) bzw. 25 % (max 900 €) der Betriebseinnahmen.
Données vérifiées · Juli 2026
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Berechnet die Betriebsausgabenpauschale für bestimmte selbständige Tätigkeiten (H 18.2 EStH). Statt der tatsächlichen Kosten kann pauschal abgezogen werden: bei hauptberuflich selbständiger schriftstellerischer oder journalistischer Tätigkeit 30 % der Betriebseinnahmen, höchstens 3.600 € pro Jahr; bei nebenberuflicher wissenschaftlicher, künstlerischer oder schriftstellerischer Tätigkeit (auch Vortrags- und nebenberufliche Lehrtätigkeit) 25 %, höchstens 900 € pro Jahr. Die Pauschale ist eine Vereinfachung — der Nachweis höherer tatsächlicher Kosten bleibt möglich.
Betriebseinnahmen 10.000 €, hauptberuflich schriftstellerisch: 30 % = 3.000 € (unter dem Höchstbetrag 3.600 €), verbleibender Gewinn 7.000 €.
Betriebseinnahmen der begünstigten Tätigkeit eingeben.
Art der Tätigkeit wählen (hauptberuflich schriftstellerisch/journalistisch oder nebenberuflich wissenschaftlich/künstlerisch).
Pauschalsatz, Pauschbetrag und verbleibenden Gewinn ablesen.
Letzte Datenaktualisierung
7. Juli 2026
Quellen und Referenzen
H 18.2 EStH (Betriebsausgabenpauschale 30 %/3.600 € hauptberuflich, 25 %/900 € nebenberuflich); BMF — bundesfinanzministerium.de.
Die Daten dieses Rechners werden regelmäßig aktualisiert, um die neuesten offiziellen Sätze abzubilden. Im Zweifel konsultieren Sie die oben genannten offiziellen Quellen.
30 % der Betriebseinnahmen (max 3.600 €/Jahr) für hauptberufliche schriftstellerische/journalistische Tätigkeit, 25 % (max 900 €/Jahr) für nebenberufliche wissenschaftliche, künstlerische oder schriftstellerische Tätigkeit (H 18.2 EStH).
Selbständige mit schriftstellerischer, journalistischer, wissenschaftlicher oder künstlerischer Tätigkeit — die genaue Zuordnung (haupt- oder nebenberuflich) bestimmt Satz und Höchstbetrag.
Ja — die Pauschale ist ein Wahlrecht. Sind die tatsächlichen Betriebsausgaben höher, lohnt sich der Einzelnachweis.