Steuer auf Airbnb-Vermietungseinkünfte berechnen: Mieteinnahmen minus Werbungskosten zum persönlichen Steuersatz — mit Freigrenze 520 € bei gelegentlicher Vermietung.
Données vérifiées · Juli 2026
🧮
Fuellen Sie die Felder aus, um Ergebnisse in Echtzeit zu sehen
Erstellen Sie ein kostenloses Konto, um Ihre Berechnungen zu speichern, auf den Verlauf zuzugreifen und als PDF zu exportieren. Upgraden Sie auf Pro fuer alle 319 Rechner.
Posez-la à Solva, le conseiller financier IA d'ActioFin — réponses sourcées sur les textes officiels.
5 questions gratuites par jour avec un compte gratuit
Berechnet die Steuer auf Einkünfte aus der Vermietung über Airbnb & Co. Bei dauerhafter Vermietung gehören die Einnahmen zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG): Mieteinnahmen abzüglich Werbungskosten (anteilige Kosten, Reinigung, Provisionen, AfA) ergeben die steuerpflichtigen Einkünfte, die mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert werden. Bei nur GELEGENTLICHER Vermietung von selbstgenutztem Wohnraum gilt eine Freigrenze von 520 € pro Jahr (R 21.2 EStR): bleiben die Einnahmen darunter, sind sie steuerfrei — wird die Grenze erreicht, ist der gesamte Betrag steuerpflichtig.
Mieteinnahmen 8.000 €, Werbungskosten 2.000 €, Grenzsteuersatz 42 %: Einkünfte 6.000 €, Steuer 2.520 €, Nettoertrag 3.480 €.
Jährliche Mieteinnahmen aus der Vermietung eingeben.
Werbungskosten (anteilige Kosten, Reinigung, Plattformgebühren, AfA) eintragen.
Persönlichen Grenzsteuersatz angeben.
Bei gelegentlicher Vermietung eigenen Wohnraums die 520-€-Freigrenze aktivieren.
Letzte Datenaktualisierung
7. Juli 2026
Quellen und Referenzen
§ 21 EStG (Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung); R 21.2 EStR (Freigrenze 520 € gelegentliche Vermietung) — gesetze-im-internet.de/estg/__21.html.
Die Daten dieses Rechners werden regelmäßig aktualisiert, um die neuesten offiziellen Sätze abzubilden. Im Zweifel konsultieren Sie die oben genannten offiziellen Quellen.
Ja — Einnahmen aus der Vermietung gehören zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG) und sind nach Abzug der Werbungskosten mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern. Ausnahme: gelegentliche Vermietung eigenen Wohnraums unter der Freigrenze von 520 €/Jahr.
Anteilige Kosten der Wohnung (Nebenkosten, Abschreibung), Reinigung, Ausstattung, Plattform- und Servicegebühren sowie Fahrtkosten — jeweils im Verhältnis der Vermietungstage.
Bei hotelähnlichen Zusatzleistungen (Verpflegung, häufiger Wechsel, aktive Bewirtschaftung) kann Gewerblichkeit vorliegen — dann fällt zusätzlich Gewerbesteuer an.