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Modul 120 Min.2189 WörterKostenlos — ohne Konto

Die Umsatzsteuererklärung: wer sie schuldet, bis wann, und was danach fällig wird

Die Rechenbeispiele des Moduls, dann Fälle zum Selbstlösen vor der Auflösung · 1 Abschnitt · 167 Wörter · 2 Min.

Übungsfall

Frist, Abschlusszahlung und Zuschlagsrisiko für das Jahr 2025

Ein Elektroinstallateur ohne Steuerberater hat 2025 Vorauszahlungen von insgesamt 18.400 Euro geleistet. Seine Jahreserklärung ergibt eine Steuer von 19.150 Euro. Er übermittelt sie über ELSTER, das Finanzamt verzeichnet den Eingang am 14. Juli 2026. Hat er die Frist gewahrt, wie hoch ist die Abschlusszahlung, und an welchem Tag ist sie fällig?

Hinweis: Bestimmen Sie zuerst die Frist aus § 149 Abs. 2 AO, dann den Unterschiedsbetrag, dann den Bezugspunkt aus § 18 Abs. 4 Satz 1 UStG.

Lösung ansehen

Ohne beauftragte steuerberatende Person gilt § 149 Abs. 2 AO: sieben Monate nach Ablauf des Kalenderjahres 2025, also bis 31. Juli 2026. Der Eingang am 14. Juli liegt innerhalb dieser Frist, ein Verspätungszuschlag ist kein Thema. Der Unterschied zwischen Jahressteuer und Vorauszahlungen beträgt 19.150 minus 18.400, also 750 Euro zugunsten des Finanzamts. Nach § 18 Abs. 4 Satz 1 UStG ist er einen Monat nach Eingang der Anmeldung fällig, gerechnet vom 14. Juli 2026.

Antwort: fristgerecht; 750 Euro Abschlusszahlung, fällig am 14. August 2026

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