Lohnpfändung: Pflichten des Arbeitgebers als Drittschuldner
Mit der Zustellung beim Arbeitgeber ist die Pfändung bewirkt, und ab diesem Tag laufen zwei Pflichten nebeneinander: die Drittschuldnererklärung binnen zwei Wochen, deren Versäumnis schadensersatzpflichtig macht, und die Abführung des pfändbaren Betrags. Das erste Modul ordnet Beschluss, Vorpfändung und Rangfolge mehrerer Gläubiger nach dem Zeitpunkt der Zustellung. Das zweite rechnet vom Netto nach § 850e mit den seit 1. Juli 2026 geltenden Freigrenzen — 1.587,40 € Grundbetrag — und zeigt, wie tief Unterhaltsgläubiger nach § 850d zugreifen.
Mittelstufe2 Module38 Min.Modul 1 frei zugänglich
Regeln 2026 — geprüft am 23. September 2026
Zahlen, die auf belegten und datierten Steuerwerten beruhen. Ein Modul, dessen Regeln sich geändert haben, wird auf „zu prüfen“ gesetzt und nach mehr als 90 Tagen automatisch zurückgezogen.
Am Ende dieses Kurses können Sie …
Diese Ergebnisse stammen aus den Modulen selbst: das Versprechen kann nichts anderes sagen, als der Kurs lehrt.
- die Rolle des Arbeitgebers als Drittschuldner und die beiden Gebote des Pfändungsbeschlusses unterscheiden
- den Zeitpunkt bestimmen, ab dem die Pfändung wirkt, und erkennen, dass sie auch künftige Lohnzahlungen erfasst
- die Drittschuldnererklärung fristgerecht und vollständig abgeben und die Haftung bei einem Versäumnis einschätzen
- mehrere Pfändungen nach dem Prioritätsprinzip ordnen und wissen, wann der Betrieb hinterlegen darf
- das für die Pfändung maßgebliche Nettoeinkommen nach § 850e ZPO aus der Lohnabrechnung herleiten
- unpfändbare Bezüge nach § 850a ZPO erkennen, einschließlich der Grenze beim Weihnachtsgeld
- den pfändbaren Betrag mit den ab 1. Juli 2026 geltenden Freigrenzen und der amtlichen Tabelle bestimmen
- den erweiterten Zugriff von Unterhaltsgläubigern nach § 850d ZPO einordnen
Das Programm, Modul für Modul
Jedes Modul wird auf seiner eigenen Seite gelesen. Die Dauern sind aus dem echten Text abgeleitet, nie von Hand angegeben.
- Modul 119 Min.Kostenlos — ohne KontoDer Beschluss liegt auf dem Tisch: Drittschuldnerpflichten, Erklärung und RangfolgeWas Sie danach können
- die Rolle des Arbeitgebers als Drittschuldner und die beiden Gebote des Pfändungsbeschlusses unterscheiden
- den Zeitpunkt bestimmen, ab dem die Pfändung wirkt, und erkennen, dass sie auch künftige Lohnzahlungen erfasst
- die Drittschuldnererklärung fristgerecht und vollständig abgeben und die Haftung bei einem Versäumnis einschätzen
- mehrere Pfändungen nach dem Prioritätsprinzip ordnen und wissen, wann der Betrieb hinterlegen darf
- Modul 219 Min.Im vollständigen Kurs enthaltenWelcher Teil des Lohns pfändbar ist: Nettoeinkommen, Freigrenzen und UnterhaltWas Sie danach können
- das für die Pfändung maßgebliche Nettoeinkommen nach § 850e ZPO aus der Lohnabrechnung herleiten
- unpfändbare Bezüge nach § 850a ZPO erkennen, einschließlich der Grenze beim Weihnachtsgeld
- den pfändbaren Betrag mit den ab 1. Juli 2026 geltenden Freigrenzen und der amtlichen Tabelle bestimmen
- den erweiterten Zugriff von Unterhaltsgläubigern nach § 850d ZPO einordnen
Was Sie mitnehmen
Eine ausgehändigte Unterlage, nicht nur eine gelesene Seite. Die Abschnitte sind aus dem Kurs selbst abgeleitet: was hier angekündigt wird, ist genau das, was erzeugt wird.
Teilnehmerunterlage (PDF)
PDF
- Lernziele (2)
- Kennzahlen (3)
- Fehler, die zu vermeiden sind (2)
- Amtliche Quellen (2)
Übungsheft (Word)
Word
- Lernziele (2)
- Kennzahlen (3)
- Fehler, die zu vermeiden sind (2)
- Amtliche Quellen (2)
Die Lösungen leben in einem eigenen Anhang: die Teilnehmerunterlage und das Übungsheft bleiben vor der Übung austeilbar.
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Wohin dieser Kurs führt
Ein Kurs, der weder zu einem Rechner noch zu einem Formular führt, ist nicht veröffentlichbar: dieser Block ist die sichtbare Kehrseite dieser Regel.
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Lehrinhalt auf dem Stand der zitierten Quellen. Er ersetzt keine persönliche Beratung für Ihre Lage. Diese Kurse sind weder zertifizierend noch förderfähig: sie bereiten auf keine eingetragene Zertifizierung vor.