Modul 117 Min.2040 WörterKostenlos — ohne Konto
Welcher Voranmeldungszeitraum gilt, und bis wann abzugeben ist
Die datierten amtlichen Quellen und die aus diesem Modul verknüpften Inhalte · 1 Abschnitt
Amtliche Quellen
- UStG § 18 Besteuerungsverfahren — Abs. 1, 2 und 2a, Text in der geltenden Fassung — geprüft am 22. September 2026
- UStDV § 46 Fristverlängerung — Verweis auf § 18 Abs. 1, 2 und 2a UStG — geprüft am 22. September 2026
Jede Zahl und ihre Quelle
Jede Zahl dieses Moduls, die auf einem Steuerwert beruht, mit der amtlichen Seite, die sie begründet.
- Frist für Abgabe und Zahlung — 10 Tage nach Ablauf des Zeitraums
gesetze-im-internet.de · Jahrgang 2026 - Steuer des Vorjahres, ab der der Monat gilt — mehr als 9.000 €
gesetze-im-internet.de · Jahrgang 2026 - Steuer des Vorjahres, bis zu der befreit werden kann — nicht mehr als 2.000 €
gesetze-im-internet.de · Jahrgang 2026 - Überschuss des Vorjahres, der die Option eröffnet — mehr als 9.000 €
gesetze-im-internet.de · Jahrgang 2026 - Letzter Besteuerungszeitraum der Gründerausnahme — 2026
gesetze-im-internet.de · Jahrgang 2026
Aus diesem Modul verknüpfte Inhalte
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Lehrinhalt auf dem Stand der zitierten Quellen. Er ersetzt keine persönliche Beratung für Ihre Lage. Diese Kurse sind weder zertifizierend noch förderfähig: sie bereiten auf keine eingetragene Zertifizierung vor.