Modul 118 Min.2025 WörterKostenlos — ohne Konto
Wer Bücher führen muss, und ab wann diese Pflicht wirklich gilt
Die datierten amtlichen Quellen und die aus diesem Modul verknüpften Inhalte · 1 Abschnitt
Amtliche Quellen
- AO § 141 Buchführungspflicht bestimmter Steuerpflichtiger — Absätze 1 und 2 — geprüft am 22. September 2026
- HGB § 241a Befreiung von der Pflicht zur Buchführung und Erstellung eines Inventars — geprüft am 22. September 2026
- AO § 147 Ordnungsvorschriften für die Aufbewahrung von Unterlagen — Absätze 2 bis 5 — geprüft am 22. September 2026
Jede Zahl und ihre Quelle
Jede Zahl dieses Moduls, die auf einem Steuerwert beruht, mit der amtlichen Seite, die sie begründet.
- Gesamtumsatz im Kalenderjahr (§ 141 AO) — mehr als 800.000 €
gesetze-im-internet.de · Jahrgang 2026 - Gewinn aus Gewerbebetrieb im Wirtschaftsjahr — mehr als 80.000 €
gesetze-im-internet.de · Jahrgang 2026 - Geschäftsjahre für die Befreiung des Einzelkaufmanns — 2 Geschäftsjahre
gesetze-im-internet.de · Jahrgang 2026 - Bücher, Inventare und Jahresabschlüsse — 10 Jahre
gesetze-im-internet.de · Jahrgang 2026 - Buchungsbelege — 8 Jahre
gesetze-im-internet.de · Jahrgang 2026 - Sonstige Unterlagen — 6 Jahre
gesetze-im-internet.de · Jahrgang 2026
Aus diesem Modul verknüpfte Inhalte
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Lehrinhalt auf dem Stand der zitierten Quellen. Er ersetzt keine persönliche Beratung für Ihre Lage. Diese Kurse sind weder zertifizierend noch förderfähig: sie bereiten auf keine eingetragene Zertifizierung vor.