Zum Inhalt springen

Steuerberatervergütung für die Einkommensteuererklärung berechnen (StBVV)

Für die Einkommensteuererklärung erhält der Steuerberater 1/10 bis 6/10 der vollen Gebühr nach Tabelle A. Gegenstandswert ist die Summe der positiven Einkünfte, mindestens 8 000 Euro. Bei 50 000 Euro Einkünften beträgt die volle Gebühr 1 304 Euro, die Gebühr also zwischen 130,40 und 782,40 Euro.

Regeln 2026 — geprüft am 23. September 2026Kostenlos, ohne Konto

Ihr Ergebnis

Füllen Sie die Felder aus und starten Sie die Berechnung: der vollständige Rechenweg erscheint hier, kostenlos.

Quellen und Annahmen

Annahmen der Berechnung

  • Nur die Anfertigung der Erklärung (§ 24 Abs. 1 Nr. 1 StBVV). Die Ermittlung der einzelnen Einkünfte, etwa eine Einnahmenüberschussrechnung oder eine Aufstellung der Vermietungseinkünfte, wird nach §§ 25 und 27 StBVV gesondert berechnet.
  • Den Zehntelsatz bestimmt der Steuerberater im Einzelfall nach Umfang, Schwierigkeit und Bedeutung der Angelegenheit (§ 11 StBVV); er wird hier eingegeben.
  • Nur die Gebühr: Auslagen, Umsatzsteuer und eine abweichende Vergütungsvereinbarung sind nicht enthalten.

Weiterführend

Verwandte Rechner

Die benachbarten Berechnungen: die andere Seite derselben Entscheidung, oder der nächste Schritt.

Auf Englisch lesen

Dieses Ergebnis dient ausschließlich der Information und stellt keine Steuerberatung im Sinne des Steuerberatungsgesetzes dar. Prüfen Sie Ihren Fall beim zuständigen Finanzamt oder lassen Sie sich von einer steuerberatenden Person beraten.