Schulgeld — wie viel bleibt als Sonderausgabe abziehbar?
Zuerst werden Internat, Betreuung und Verpflegung herausgerechnet, dann gelten 30 Prozent des verbleibenden Entgelts, höchstens 5 000 Euro je Kind und Elternpaar.
Regeln 2026 — geprüft am 22. September 2026Kostenlos, ohne Konto
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Quellen und Annahmen
- gesetze-im-internet.de — EStG § 10 Abs. 1 Nr. 9 Satz 1 — Jahrgang 2026, geprüft am 22. September 2026
Auszug aus der Quelle : « 30 Prozent des Entgelts, höchstens 5 000 Euro »
- gesetze-im-internet.de — EStG § 10 Abs. 1 Nr. 9 Satz 1 — Jahrgang 2026, geprüft am 22. September 2026
Auszug aus der Quelle : « höchstens 5 000 Euro »
Annahmen der Berechnung
- Die Berechnung gilt für EIN Kind; der Höchstbetrag wird je Kind gewährt, aber je Elternpaar nur einmal.
- Die Schule erfüllt die Voraussetzungen des § 10 Abs. 1 Nr. 9 Satz 2 EStG (anerkannter Abschluss, Belegenheit in der EU oder im EWR).
- Für das Kind besteht Anspruch auf Kindergeld oder auf den Freibetrag nach § 32 Abs. 6 EStG.
Weiterführend
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Dieses Ergebnis dient ausschließlich der Information und stellt keine Steuerberatung im Sinne des Steuerberatungsgesetzes dar. Prüfen Sie Ihren Fall beim zuständigen Finanzamt oder lassen Sie sich von einer steuerberatenden Person beraten.