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Reisefreimengen bei der Einreise — was bleibt zollfrei?

Aus Drittländern bleiben Waren bis 300 Euro abgabenfrei, für Flug- und Seereisende bis 430 Euro, unter 15 Jahren bis 175 Euro. Dazu kommen 200 Zigaretten, 1 Liter Spirituosen oder 2 Liter bis 22 % vol., 4 Liter Wein und 16 Liter Bier — Tabak und Alkohol erst ab 17 Jahren.

Regeln 2026 — geprüft am 23. September 2026Kostenlos, ohne Konto

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Quellen und Annahmen

Annahmen der Berechnung

  • Die Freimengen gelten für Mitbringsel im persönlichen Gepäck aus einem Drittland oder Drittlandsgebiet, zum persönlichen Gebrauch oder als Geschenk. Reisen innerhalb der EU werden nicht berechnet.
  • Der Wert einer Ware darf nicht aufgeteilt werden. Überschreitet keine Ware allein die Wertgrenze, ist der ausgewiesene Betrag ein Mindestwert: welche Waren genau abgabenpflichtig werden, hängt von ihrer Zusammenstellung ab.
  • Kraftstoffe, Arzneimittel für den persönlichen Bedarf und vorübergehend eingeführtes Gepäck werden nicht erfasst; sie zählen nicht zur Wertgrenze.
  • Berechnet wird der Warenwert, der die Freimenge übersteigt — nicht die Höhe von Zoll, Einfuhrumsatzsteuer und Verbrauchsteuern darauf.
  • Im Sonderfall nach § 3 dürfen von den 90 Euro höchstens 30 Euro auf Lebensmittel des täglichen Bedarfs entfallen, und die Befreiung gilt nur einmal am Tag; beides wird nicht geprüft.

Weiterführend

Diese Berechnung verstehen: der zugehörige Kurs

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Dieses Ergebnis dient ausschließlich der Information und stellt keine Steuerberatung im Sinne des Steuerberatungsgesetzes dar. Prüfen Sie Ihren Fall beim zuständigen Finanzamt oder lassen Sie sich von einer steuerberatenden Person beraten.