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Photovoltaikanlage steuerfrei? 30 kWp je Einheit, 100 kWp insgesamt

Steuerfrei sind die Einnahmen, wenn BEIDE Grenzen eingehalten sind: bis zu 30 kWp je Wohn- oder Gewerbeeinheit und insgesamt höchstens 100 kWp je Steuerpflichtigem oder Mitunternehmerschaft. Die geltende Fassung unterscheidet nicht mehr nach Gebäudeart.

Regeln 2026 — geprüft am 23. September 2026Kostenlos, ohne Konto

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Quellen und Annahmen

  • gesetze-im-internet.de — EStG § 3 Nr. 72 Satz 1 — Jahrgang 2026, geprüft am 23. September 2026
    Auszug aus der Quelle : « wenn die installierte Bruttoleistung laut Marktstammdatenregister bis zu 30 Kilowatt (peak) je Wohn- oder Gewerbeeinheit und insgesamt höchstens 100 Kilowatt (peak) pro Steuerpflichtigem oder Mitunternehmerschaft beträgt »
  • gesetze-im-internet.de — EStG § 3 Nr. 72 Satz 1 — Jahrgang 2026, geprüft am 23. September 2026
    Auszug aus der Quelle : « und insgesamt höchstens 100 Kilowatt (peak) pro Steuerpflichtigem oder Mitunternehmerschaft beträgt »
  • gesetze-im-internet.de — UStG § 12 Abs. 3 Nr. 1 Satz 1 — Jahrgang 2026, geprüft am 23. September 2026
    Auszug aus der Quelle : « Die Steuer ermäßigt sich auf 0 Prozent für die folgenden Umsätze: 1. die Lieferungen von Solarmodulen an den Betreiber einer Photovoltaikanlage »
  • gesetze-im-internet.de — UStG § 12 Abs. 3 Nr. 1 Satz 2 — Jahrgang 2026, geprüft am 23. September 2026
    Auszug aus der Quelle : « Die Voraussetzungen des Satzes 1 gelten als erfüllt, wenn die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowatt (peak) beträgt oder betragen wird »

Annahmen der Berechnung

  • Die Grenze je Einheit wird je Gebäude geprüft: installierte Leistung auf dem Gebäude höchstens 30 kWp mal Zahl der Wohn- und Gewerbeeinheiten. Das Gesetz sagt „je Einheit“, nicht, wie zusammenzurechnen ist.
  • Maßgeblich ist die installierte Bruttoleistung laut Marktstammdatenregister, nicht die Wechselrichterleistung.
  • Der Nullsteuersatz betrifft die Lieferung der Module und wesentlichen Komponenten an den Betreiber — nicht den Verkauf des erzeugten Stroms.

Weiterführend

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Dieses Ergebnis dient ausschließlich der Information und stellt keine Steuerberatung im Sinne des Steuerberatungsgesetzes dar. Prüfen Sie Ihren Fall beim zuständigen Finanzamt oder lassen Sie sich von einer steuerberatenden Person beraten.