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Größe des Betriebsrats berechnen — Mitglieder und Freistellungen nach BetrVG

Ab fünf ständigen wahlberechtigten Arbeitnehmern, von denen drei wählbar sind, wird ein Betriebsrat gewählt: bis 20 Wahlberechtigte eine Person, bis 50 drei Mitglieder, danach nach der Gesamtzahl der Arbeitnehmer bis 35 Mitglieder bei 9 000. Ab 200 Arbeitnehmern ist mindestens ein Mitglied freizustellen.

Regeln 2026 — geprüft am 23. September 2026Kostenlos, ohne Konto

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Quellen und Annahmen

Annahmen der Berechnung

  • Maßgeblich ist die Zahl der in der Regel Beschäftigten, nicht der Stand an einem Stichtag; sie wird ebenso eingegeben wie die Zahl der Wahlberechtigten (§ 7) und der Wählbaren (§ 8).
  • Berechnet wird für einen einzelnen Betrieb. Gemeinsame Betriebe mehrerer Unternehmen und tarifliche Sonderstrukturen (§ 1 Abs. 2, § 3 BetrVG) sind nicht abgebildet.
  • Die Freistellungen sind der gesetzliche Mindestumfang. Teilfreistellungen und abweichende Vereinbarungen durch Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung (§ 38 Abs. 1 Satz 3 bis 5) sind möglich; die Vertretung des Geschlechts in der Minderheit (§ 15 Abs. 2) wird nicht geprüft.

Weiterführend

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Dieses Ergebnis dient ausschließlich der Information und stellt keine Steuerberatung im Sinne des Steuerberatungsgesetzes dar. Prüfen Sie Ihren Fall beim zuständigen Finanzamt oder lassen Sie sich von einer steuerberatenden Person beraten.