Berechnen Sie die österreichische Immobilienertragsteuer (ImmoESt) auf private Grundstücksveräußerungen nach § 30 und § 30a EStG — besonderer Steuersatz von 30 % auf den Veräußerungsgewinn (Neuvermögen) bzw. pauschale Besteuerung des Erlöses (Altvermögen), inklusive Hauptwohnsitz- und Herstellerbefreiung.
Données vérifiées · July 2026
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Dieser Rechner ermittelt die Immobilienertragsteuer (ImmoESt) auf die Veräußerung privater Grundstücke nach § 30 EStG, die dem besonderen Steuersatz von 30 % nach § 30a EStG unterliegt. Beim Neuvermögen (nach dem 31.3.2002 erworben) wird der Veräußerungsgewinn — Veräußerungserlös abzüglich Anschaffungskosten und Veräußerungskosten — mit 30 % belastet; der Inflationsabschlag ist seit 1.1.2016 entfallen. Beim Altvermögen (vor dem 31.3.2002 erworben) erfolgt eine pauschale Besteuerung: die Einkünfte werden mit 14 % des Erlöses angesetzt (ImmoESt 4,2 %), bei einer Umwidmung nach dem 31.12.1987 mit 60 % (ImmoESt 18 %). Die Hauptwohnsitzbefreiung (§ 30 Abs. 2 Z 1) und die Herstellerbefreiung (§ 30 Abs. 2 Z 2) stellen die Veräußerung steuerfrei.
Bei einem Veräußerungserlös von 500.000 € und Anschaffungskosten von 320.000 € (Neuvermögen) beträgt der Veräußerungsgewinn 180.000 €. Darauf fällt eine Immobilienertragsteuer von 30 % an, also 54.000 €; der Nettoerlös nach Steuer beträgt 446.000 €.
Geben Sie den Veräußerungserlös (Verkaufspreis) des Grundstücks ein.
Erfassen Sie die Anschaffungskosten und die mit der Veräußerung verbundenen Kosten (nur beim Neuvermögen relevant).
Geben Sie an, ob es sich um Altvermögen (Erwerb vor dem 31.3.2002) handelt und ob eine Umwidmung nach dem 31.12.1987 vorliegt.
Wählen Sie, ob eine Hauptwohnsitzbefreiung oder eine Herstellerbefreiung greift — in diesem Fall entfällt die ImmoESt.
Lesen Sie die Bemessungsgrundlage, die ImmoESt (30 %), den effektiven Satz und den Nettoerlös nach Steuer ab.
Last data update
July 7, 2026
Sources and references
BMF/RIS EStG 1988 § 30 (private Grundstücksveräußerungen) + § 30a (besonderer Steuersatz 30 %) — https://www.bmf.gv.at, https://www.ris.bka.gv.at.
The data in this calculator is updated regularly to reflect the latest official rates. When in doubt, consult the official sources listed above.
Die ImmoESt beträgt 30 % und wird als besonderer Steuersatz nach § 30a EStG erhoben. Beim Neuvermögen bemisst sie sich vom Veräußerungsgewinn, beim Altvermögen von einem pauschalen Anteil des Veräußerungserlöses (14 % bzw. 60 % bei Umwidmung).
Nach § 30 Abs. 2 EStG ist die Veräußerung insbesondere bei der Hauptwohnsitzbefreiung (Z 1, Eigenheim als Hauptwohnsitz des Veräußerers) und der Herstellerbefreiung (Z 2, selbst hergestelltes Gebäude) steuerfrei. Die Herstellerbefreiung erfasst dabei nur das Gebäude, nicht den Grund und Boden.
Nein. Der frühere Inflationsabschlag beim Neuvermögen wurde mit dem Steuerreformgesetz 2015/2016 zum 1.1.2016 abgeschafft. Der Veräußerungsgewinn wird daher ohne Abzug eines Inflationsabschlags mit 30 % besteuert.