Berechnen Sie Ihre absetzbaren Sonderausgaben nach § 18 EStG — Kirchenbeitrag, Spenden, Steuerberatungskosten, Versicherungsnachkauf und thermische Sanierung — sowie die geschätzte Steuerersparnis.
Données vérifiées · July 2026
🧮
Fill in the fields to see results in real time
Create a free account to save your calculations, access history, and export to PDF. Upgrade to Pro for all 319 calculators.
Posez-la à Solva, le conseiller financier IA d'ActioFin — réponses sourcées sur les textes officiels.
5 questions gratuites par jour avec un compte gratuit
Dieser Rechner ermittelt die abzugsfähigen Sonderausgaben nach § 18 EStG 1988. Der Kirchenbeitrag ist bis maximal 600 € pro Jahr absetzbar, Spenden an begünstigte Einrichtungen bis zu 10 % des Gesamtbetrags der Einkünfte, während Steuerberatungskosten, Versicherungsnachkauf (Nachkauf von Versicherungszeiten bzw. freiwillige Weiterversicherung) und Ausgaben für thermische Sanierung ohne pauschale Deckelung in voller Höhe abzugsfähig sind. Aus der Summe der Sonderausgaben und dem persönlichen Grenzsteuersatz schätzt der Rechner die daraus resultierende Steuerersparnis.
Ein Kirchenbeitrag von 800 € wird auf den Höchstbetrag von 600 € gedeckelt; Spenden von 5.000 € bleiben bei einem Gesamtbetrag der Einkünfte von 40.000 € (Cap 4.000 €) teilweise ungekürzt absetzbar.
Geben Sie den geleisteten Kirchenbeitrag ein (gedeckelt auf 600 €/Jahr).
Geben Sie Spenden an begünstigte Organisationen ein (gedeckelt auf 10 % des Gesamtbetrags der Einkünfte).
Geben Sie Steuerberatungskosten sowie Ausgaben für Versicherungsnachkauf und thermische Sanierung ein, sofern zutreffend.
Geben Sie den Gesamtbetrag der Einkünfte ein, damit das Spenden-Cap von 10 % korrekt berechnet werden kann.
Geben Sie Ihren Grenzsteuersatz ein, um die geschätzte Steuerersparnis zu ermitteln.
Der Rechner deckelt jede Position einzeln, summiert die Sonderausgaben gesamt und multipliziert sie mit dem Grenzsteuersatz.
Last data update
July 7, 2026
Sources and references
BMF/RIS EStG 1988 § 18 (Sonderausgaben: Kirchenbeitrag 600 €, Spenden 10 % des Gesamtbetrags der Einkünfte) — https://www.bmf.gv.at, https://www.ris.bka.gv.at.
The data in this calculator is updated regularly to reflect the latest official rates. When in doubt, consult the official sources listed above.
Nein, der Kirchenbeitrag ist als Sonderausgabe auf maximal 600 € pro Jahr gedeckelt — ein darüberhinausgehender Betrag bringt keine zusätzliche Steuerersparnis.
Absetzbar sind Spenden an begünstigte Organisationen bis zu 10 % des Gesamtbetrags der Einkünfte des betreffenden Jahres — bei 40.000 € Gesamtbetrag der Einkünfte liegt das Cap somit bei 4.000 €, unabhängig von der tatsächlich gespendeten Summe.
Ja, Steuerberatungskosten unterliegen keiner betragsmäßigen Deckelung und sind in tatsächlich angefallener Höhe als Sonderausgabe abzugsfähig.
Ausgaben für die thermisch-energetische Sanierung von Gebäuden (z. B. Fassadendämmung, Fenstertausch) sowie den Austausch fossiler Heizungssysteme können unter bestimmten Voraussetzungen als Sonderausgabe geltend gemacht werden, ohne pauschale Höchstgrenze im Rahmen dieses Rechners.