Berechnen Sie die österreichische motorbezogene Versicherungssteuer (Kfz-Steuer) nach der seit 1.10.2020 geltenden kW+CO₂-Formel — monatlich und jährlich, je nach Zahlungsweise.
Données vérifiées · July 2026
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Dieser Rechner ermittelt die motorbezogene Versicherungssteuer (umgangssprachlich Kfz-Steuer) nach § 5 Versicherungssteuergesetz (VersStG), die von der Kfz-Haftpflichtversicherung monatlich mit der Prämie eingehoben wird. Für Erstzulassungen ab dem 1. Oktober 2020 gilt ein neues Berechnungsregime, das sowohl die Motorleistung in kW als auch die CO₂-Emissionen (WLTP) berücksichtigt — jeweils mit einem Freibetrag und einem Satz pro Einheit oberhalb des Freibetrags. Für ältere Fahrzeuge gilt weiterhin ein reines kW-basiertes Modell. Der Rechner erlaubt zusätzlich die Wahl zwischen jährlicher und monatlicher Zahlungsweise (mit Zuschlag).
Ein Fahrzeug mit 100 kW Motorleistung und 130 g/km CO₂-Emissionen (WLTP), erstzugelassen 2025 (Erstzulassung nach dem 1.10.2020), ergibt eine monatliche Steuer aus der Summe der kW-Komponente und der CO₂-Komponente (CO₂-Freibetrag 2025 = 97 g/km).
Geben Sie die Motorleistung des Fahrzeugs in kW ein.
Geben Sie die CO₂-Emissionen nach WLTP-Messverfahren in g/km ein (nur relevant für Erstzulassungen ab 1.10.2020).
Geben Sie an, ob das Fahrzeug ab dem 1. Oktober 2020 erstmals zugelassen wurde — dies bestimmt, ob die kW+CO₂-Formel oder das ältere reine kW-Modell angewendet wird.
Wählen Sie die gewünschte Zahlungsweise (jährlich oder monatlich mit Zuschlag).
Der Rechner berechnet die kW-Komponente und die CO₂-Komponente getrennt und summiert sie zur monatlichen und jährlichen Steuer.
Last data update
July 7, 2026
Sources and references
BMF/RIS Versicherungssteuergesetz (VersStG) § 5 (motorbezogene Versicherungssteuer, kW+CO₂-Formel seit Erstzulassung 1.10.2020) — https://www.bmf.gv.at, https://www.ris.bka.gv.at.
The data in this calculator is updated regularly to reflect the latest official rates. When in doubt, consult the official sources listed above.
Für Fahrzeuge mit Erstzulassung ab dem 1. Oktober 2020 gilt ein neues Berechnungsmodell, das zusätzlich zur Motorleistung auch die CO₂-Emissionen einbezieht — ältere Fahrzeuge werden weiterhin nach dem ursprünglichen, rein kW-basierten Modell besteuert.
Die motorbezogene Versicherungssteuer wird nicht separat vom Finanzamt eingehoben, sondern von der Kfz-Haftpflichtversicherung monatlich zusammen mit der Versicherungsprämie eingezogen und an das Finanzamt abgeführt.
Die gesetzliche Jahressteuer (steuerJaehrlich) ist immer das reine 12-fache der Monatssteuer — das VersStG selbst sieht keinen Zuschlag vor. In der Praxis verrechnen manche Versicherer bei monatlicher Zahlungsweise dennoch einen administrativen Zuschlag (Bearbeitungsgebühr); dieser ist versichererabhängig und wird im Rechner als separater, indikativer Wert ausgewiesen — nicht als Teil der gesetzlichen Steuer.
Maßgeblich sind die nach dem WLTP-Messverfahren ermittelten CO₂-Emissionen des Fahrzeugs in g/km, wie sie in den Fahrzeugpapieren bzw. der Übereinstimmungsbescheinigung (COC) ausgewiesen sind.
Ja. Der CO₂-Freibetrag sinkt seit der Reform 2020 um 3 g/km pro Zulassungsjahr gegenüber dem Basiswert 2020 (112 g/km): 2021 = 109, 2022 = 106, 2023 = 103, 2024 = 100, 2025 = 97 g/km. Der kW-Freibetrag von 65 kW bleibt hingegen konstant und unterliegt keinem Gleitpfad.