Besteuerung ausländischer Kapitalerträge berechnen: deutsche Abgeltungsteuer 25 % + Soli, Anrechnung der ausländischen Quellensteuer bis zum DBA-Höchstsatz.
Données vérifiées · July 2026
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Berechnet die Steuerbelastung ausländischer Kapitalerträge (z. B. Dividenden aus US- oder EU-Aktien). Deutschland erhebt die Abgeltungsteuer von 25 % zzgl. Solidaritätszuschlag (§ 32d EStG). Die im Ausland einbehaltene Quellensteuer wird auf die deutsche Steuer angerechnet — jedoch nur bis zum Höchstsatz, den das jeweilige Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) vorsieht (meist 15 %). Eine darüber hinausgehende Quellensteuer muss im Quellenstaat zurückgefordert werden.
Kapitalertrag 10.000 €, ausländische Quellensteuer 15 %, DBA-Höchstsatz 15 %: Abgeltungsteuer 2.500 €, anrechenbare Quellensteuer 1.500 € → Abgeltungsteuer nach Anrechnung 1.000 € + Soli 55 €, verbleibende deutsche Steuer 1.055 €, Gesamtbelastung 2.555 €.
Bruttoertrag aus dem Ausland eingeben.
Tatsächlich einbehaltene ausländische Quellensteuer angeben.
DBA-Höchstsatz für die Anrechnung eintragen (meist 15 %).
Anrechenbare Quellensteuer, verbleibende deutsche Steuer und Gesamtbelastung ablesen.
Last data update
July 7, 2026
Sources and references
§ 32d Abs. 5 EStG (Anrechnung ausländischer Steuer im Abgeltungsteuer-Regime, Soli auf die verbleibende Steuer); § 34c EStG (Günstigerprüfung); SolzG — gesetze-im-internet.de/estg/__32d.html.
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Mit der Abgeltungsteuer von 25 % (+ Soli). Die ausländische Quellensteuer wird bis zum DBA-Höchstsatz (meist 15 %) auf die deutsche Steuer angerechnet.
Sie ist nicht auf die deutsche Steuer anrechenbar und muss im Quellenstaat zurückgefordert werden (Erstattungsverfahren).
Ja — der Soli (5,5 %) wird auf die nach Anrechnung verbleibende Abgeltungsteuer erhoben. Kirchensteuer kommt ggf. hinzu (hier nicht berücksichtigt).