Berechnen Sie den Familienbonus Plus nach § 33 Abs. 3a EStG (bis zu 2.000,16 €/Kind unter 18) sowie den erstattungsfähigen Kindermehrbetrag nach § 33 Abs. 7 EStG.
Données vérifiées · July 2026
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Dieser Rechner ermittelt den österreichischen Familienbonus Plus (§ 33 Abs. 3a EStG): ein Steuerabsetzbetrag von bis zu 2.000,16 € pro Jahr für jedes Kind unter 18 Jahren und 700,08 € pro Jahr für jedes volljährige Kind mit Familienbeihilfe. Der Bonus mindert die Einkommensteuer direkt, kann aber nicht zu einer Negativsteuer führen — reicht die Steuerlast nicht aus, greift stattdessen der erstattungsfähige Kindermehrbetrag nach § 33 Abs. 7 EStG.
Zwei Kinder unter 18 Jahren bei 8.000 € Einkommensteuer vor Bonus ergeben einen maximalen Familienbonus von 4.000,32 € — vollständig anrechenbar, da die Steuerlast ausreicht, ohne Kindermehrbetrag.
Geben Sie die Anzahl der Kinder unter 18 Jahren und ab 18 Jahren (mit laufender Familienbeihilfe) ein.
Geben Sie Ihre Einkommensteuer vor Anwendung des Familienbonus ein (z. B. aus dem Einkommensteuer-Tarif-Rechner).
Wählen Sie die Aufteilung: 100 % (ein Elternteil beansprucht den vollen Betrag) oder 50/50 (geteilt zwischen beiden Elternteilen).
Der Rechner berechnet den maximalen Familienbonus, rechnet ihn auf die Steuerlast an und ermittelt einen etwaigen Kindermehrbetrag.
Lesen Sie die Einkommensteuer nach Bonus sowie die Gesamtentlastung durch Familienbonus und Kindermehrbetrag ab.
Last data update
July 7, 2026
Sources and references
BMF/RIS EStG 1988 § 33 Abs. 3a (Familienbonus Plus) + Abs. 7 (Kindermehrbetrag) — https://www.bmf.gv.at, https://www.ris.bka.gv.at.
The data in this calculator is updated regularly to reflect the latest official rates. When in doubt, consult the official sources listed above.
Nein, der Familienbonus Plus selbst kann die Einkommensteuer nur bis auf 0 € senken, nicht darüber hinaus. Reicht die Steuerlast nicht aus, greift stattdessen der separate, erstattungsfähige Kindermehrbetrag nach § 33 Abs. 7 EStG.
Für Kinder ab 18 Jahren, für die weiterhin Familienbeihilfe bezogen wird (typischerweise während einer Ausbildung bis maximal 24 Jahre), beträgt der Familienbonus Plus 700,08 € pro Jahr — deutlich weniger als die 2.000,16 € für minderjährige Kinder.
Bei der Arbeitnehmerveranlagung können die Eltern wählen, ob ein Elternteil den vollen Betrag (100 %) oder beide je die Hälfte (50/50) beanspruchen — die Wahl kann jährlich neu getroffen werden und sollte auf die jeweilige Steuerlast abgestimmt werden.
Ja, der Familienbonus Plus wird entweder laufend über die Lohnverrechnung des Arbeitgebers (mittels Formular E 30) oder im Rahmen der jährlichen Arbeitnehmerveranlagung beim Finanzamt beantragt.