Berechnen Sie Ihre Einkommensteuer nach dem progressiven Tarif des § 33 Abs. 1 EStG (Veranlagungsjahr 2025): Grenzsteuersatz, Durchschnittssteuersatz und Steuer vor sowie nach Absetzbeträgen.
Données vérifiées · July 2026
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Dieser Rechner wendet den österreichischen Einkommensteuertarif 2025 (§ 33 Abs. 1 EStG) auf Ihr zu versteuerndes Einkommen an. Der Tarif umfasst sieben Progressionsstufen von 0 % bis 55 % und wurde durch das Gesetz zur Abschaffung der kalten Progression (Progressionsabgeltungsgesetz, BGBl. I Nr. 30/2023) jährlich an die Inflation angepasst. Optional können Absetzbeträge (Steuerabsetzbeträge wie Verkehrsabsetzbetrag, Familienbonus Plus) von der berechneten Steuer abgezogen werden.
Ein zu versteuerndes Einkommen von 50.000 € (ohne Absetzbeträge) durchläuft die ersten fünf Tarifstufen und ergibt eine Einkommensteuer von rund 12.807 € — ein Grenzsteuersatz von 40 % und ein Durchschnittssteuersatz von rund 25,6 %.
Geben Sie Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen ein (nach Abzug von Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen).
Geben Sie optional die Summe Ihrer Absetzbeträge ein (Verkehrsabsetzbetrag, Familienbonus Plus, Alleinverdienerabsetzbetrag ...).
Der Rechner wendet die sieben Tarifstufen progressiv an: 0 % bis 13.308 €, 20 % bis 21.617 €, 30 % bis 35.836 €, 40 % bis 69.166 €, 48 % bis 103.072 €, 50 % bis 1 Mio € und 55 % darüber.
Lesen Sie die Einkommensteuer vor und nach Absetzbeträgen sowie Ihren Grenz- und Durchschnittssteuersatz ab.
Nutzen Sie den Grenzsteuersatz, um die steuerliche Wirkung einer Gehaltserhöhung oder eines zusätzlichen Einkommens abzuschätzen.
Last data update
July 7, 2026
Sources and references
BMF/RIS EStG § 33 Abs. 1 (Einkommensteuertarif, Veranlagungsjahr 2025) — Bundesministerium für Finanzen, https://www.bmf.gv.at.
The data in this calculator is updated regularly to reflect the latest official rates. When in doubt, consult the official sources listed above.
Bis 13.308 € zu versteuerndes Jahreseinkommen (Veranlagung 2025) beträgt der Steuersatz 0 % — die sogenannte Nullzone nach § 33 Abs. 1 EStG. Ab diesem Schwellenwert beginnt die Progression mit 20 %.
Dieser Rechner arbeitet mit dem zu versteuernden Einkommen (nach Abzug von Sozialversicherung, Werbungskosten und Sonderausgaben) — für eine Umrechnung vom Bruttogehalt eines Angestellten nutzen Sie den separaten Brutto-Netto-Rechner.
Der Satz von 55 % gilt nur für den Teil des Einkommens über 1.000.000 € und ist derzeit bis Ende 2025 befristet (Solidarabgabe für Spitzenverdiener). Er wird nicht auf das gesamte Einkommen angewendet, sondern nur auf den darüberliegenden Anteil.
Der Familienbonus Plus ist ein Steuerabsetzbetrag für Kinder, der die Einkommensteuer direkt mindert. Er kann über das Feld 'Absetzbeträge' im Rechner erfasst werden, sofern der individuelle Anspruchsbetrag bereits bekannt ist.