Die Buchhalter-Prüferin einer Grazer Maschinenbau GmbH — Umsatz 8,4 Mio. EUR — aktiviert eine neue CNC-Fräsanlage um 420.000 EUR. Ihr Steuerberater fragt sofort: Wie lang ist die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer laut BMF-Tabelle? Hat sie die Transportkosten in die Anschaffungskosten einbezogen? Und darf sie die Anlage steuerlich in nur vier Jahren abschreiben — oder erzwingt das UGB eine längere Nutzungsdauer? Drei Fragen, drei unterschiedliche Antworten, eine falsche kostet bares Geld.
Anlagevermögen sind nach § 198 Abs. 4 UGB jene Vermögensgegenstände, die dazu bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen. Die Bilanzgliederung nach § 224 UGB unterscheidet: A.I. Immaterielle Vermögensgegenstände (Konzessionen, Software, derivativer Firmenwert), A.II. Sachanlagen (Grundstücke und Bauten, Maschinen, Betriebs- und Geschäftsausstattung) und A.III. Finanzanlagen (Beteiligungen, Wertpapiere).
Anschaffungskosten (§ 203 Abs. 2 UGB)
Anschaffungskosten umfassen den Kaufpreis zuzüglich Anschaffungsnebenkosten (Transport, Montage, Zölle, Grunderwerbsteuer, Notargebühren) und abzüglich Anschaffungspreisminderungen (Skonti, Rabatte, Boni). Finanzierungskosten gehören nicht dazu, auch wenn der Erwerb kreditfinanziert ist. Die Umsatzsteuer ist nur dann in die Anschaffungskosten einzubeziehen, wenn kein Vorsteuerabzug besteht.
Das UGB schreibt die planmäßige Verteilung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer vor (§ 204 Abs. 1 UGB). Das österreichische EStG kennt nur die lineare Abschreibungsmethode — eine degressive AfA wie im deutschen EStG existiert im österreichischen Recht grundsätzlich nicht (Ausnahme: befristete Sonderregelungen). Die BMF-AfA-Tabellen (veröffentlicht auf bmf.gv.at) sind die maßgebliche Verwaltungspraxis für die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer.
| Wirtschaftsgut | Nutzungsdauer (Jahre) | AfA-Satz p.a. | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|---|
| PKW und Kombinationsfahrzeuge | 8 | 12,5 % | § 8 Abs. 6 EStG |
| LKW (ab 3,5 t) | 8 | 12,5 % | BMF-Tabelle |
| Computer, Laptop, Tablet | 3 | 33,3 % | BMF-Tabelle 2023 |
| Büromöbel | 10 | 10,0 % | BMF-Tabelle |
| Maschinen (allgemein) | 5–10 | 10–20 % | BMF-Tabelle |
| Betriebsgebäude (Massivbau) | 40 | 2,5 % | § 8 Abs. 1 EStG |
| Firmenwert (derivativ, UGB) | 5 oder 10–15 Jahre | 20 % oder 6,7–10 % | § 203 Abs. 5 UGB |
Anschaffung: 420.000 EUR netto + 18.000 EUR Transport/Montage = 438.000 EUR Anschaffungskosten. Nutzungsdauer laut BMF-Tabelle: 8 Jahre. Jährliche lineare AfA: 438.000 / 8 = 54.750 EUR. Im Anschaffungsjahr gilt die Halbjahresregel nicht — volle Jahres-AfA, sofern die Anlage vor dem 1. Juli in Betrieb geht. GWG-Prüfung: 438.000 EUR übersteigt 1.000 EUR deutlich — keine Sofortabschreibung nach § 13 EStG.
Eine österreichische GmbH schafft im März einen neuen LKW (3,5 t) für 95.000 EUR netto + 2.500 EUR Zulassungskosten an. Wie hoch ist die jährliche planmäßige AfA nach § 8 EStG?
Correct answer : 12.187,50 EUR (Nutzungsdauer 8 Jahre, 12,5 %)
Die Anschaffungskosten betragen 95.000 + 2.500 = 97.500 EUR. Laut BMF-AfA-Tabelle beträgt die Nutzungsdauer für LKW 8 Jahre, AfA-Satz = 12,5 %. Jährliche AfA: 97.500 ÷ 8 = 12.187,50 EUR. Eine österreichische Halbjahresregel gibt es nicht — das österreichische EStG kennt nur die Aliquotierung im Anschaffungsmonat (Halbjahresregel nach § 7 Abs. 2 EStG nur auf Basis der tatsächlichen Inbetriebnahme).
⚠️Deutsche AfA-Tabellen statt österreichischer BMF-Tabellen verwendet
→ Die österreichischen BMF-AfA-Tabellen weichen teilweise erheblich von den deutschen ab — z.B. PKW 8 Jahre (AT) vs. 6 Jahre (DE). Immer die aktuelle Tabelle auf bmf.gv.at heranziehen.
⚠️Umsatzsteuer in Anschaffungskosten einbezogen (Vollunternehmer)
→ Wenn Vorsteuerabzug besteht, sind die Anschaffungskosten ohne USt anzusetzen. Die USt wird auf dem Vorsteuerkonto verbucht — nie in das aktivierungspflichtige Wirtschaftsgut einrechnen.
⚠️GWG-Grenze (1.000 EUR) mit deutschem Wert (800 EUR) verwechselt
→ In Österreich gilt seit 2023 eine GWG-Grenze von netto 1.000 EUR (§ 13 EStG AT) — in Deutschland 800 EUR. Wer mit DE-Wissen arbeitet, riskiert falsche Sofortabschreibungen.
⚠️Degressive AfA aus deutschem Recht auf österreichische Mandate angewendet
→ Das österreichische EStG kennt keine reguläre degressive AfA. Degressiv abzuschreiben ist in Österreich grundsätzlich unzulässig — im Gegensatz zum deutschen Wachstumschancengesetz 2024.
Solva — Steuerberater für österreichisches Anlagevermögen und AfA nach § 8 EStG
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