Stundensatz als Freelancer berechnen
Geben Sie Ihr Wunschnetto, Ihre geschätzten Sätze für Steuer und Vorsorge, Ihre Betriebskosten und Ihre realistisch abrechenbaren Stunden ein: Sie erhalten den Stundensatz netto und — außer als Kleinunternehmer — mit Umsatzsteuer.
Regeln 2026 — geprüft am 21. September 2026Kostenlos, ohne Konto
Ihr Ergebnis
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Quellen und Annahmen
- gesetze-im-internet.de — UStG § 12 Abs. 1 — Jahrgang 2026, geprüft am 21. September 2026
Auszug aus der Quelle : « Die Steuer beträgt für jeden steuerpflichtigen Umsatz 19 Prozent der Bemessungsgrundlage »
- gesetze-im-internet.de — UStG § 12 Abs. 2 — Jahrgang 2026, geprüft am 21. September 2026
Auszug aus der Quelle : « Die Steuer ermäßigt sich auf sieben Prozent für die folgenden Umsätze »
Annahmen der Berechnung
- Steuersatz und Vorsorgequote sind Ihre Schätzungen, keine gesetzlichen Werte: Die Einkommensteuer ist progressiv und hängt von Ihrer persönlichen Lage ab, die Beiträge zu Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung von der gewählten Absicherung. Der Rechner gibt deshalb keinen Standardwert vor.
- Vereinfachte Reihenfolge: Die Vorsorge wird zuerst vom Gewinn abgezogen, die Einkommensteuer danach auf den Rest berechnet. Das bildet die steuerliche Abziehbarkeit von Vorsorgeaufwendungen nur näherungsweise ab und ersetzt keine Steuerberechnung.
- Fakturierbare Stunden = Arbeitswochen × Wochenstunden × abrechenbarer Anteil. Akquise, Buchhaltung, Weiterbildung, Urlaub und Krankheit bringen keinen Umsatz — sie stecken in weniger Arbeitswochen oder einem kleineren abrechenbaren Anteil.
- Außer als Kleinunternehmer wird die Umsatzsteuer zum Regelsteuersatz aufgeschlagen. Sie ist durchlaufender Posten und erhöht Ihr Netto nicht; ermäßigt besteuerte oder steuerfreie Leistungen sind nicht abgebildet.
- Gewerbesteuer wird nicht gesondert berechnet. Freie Berufe zahlen keine; als Gewerbetreibender berücksichtigen Sie sie in Ihrem geschätzten Steuersatz.
Dieses Ergebnis dient ausschließlich der Information und stellt keine Steuerberatung im Sinne des Steuerberatungsgesetzes dar. Prüfen Sie Ihren Fall beim zuständigen Finanzamt oder lassen Sie sich von einer steuerberatenden Person beraten.