Ausbildungsfreibetrag — 1 200 Euro für das auswärts wohnende Kind
Der Freibetrag beträgt 1 200 Euro je Kalenderjahr und wird für dasselbe Kind nur EINMAL gewährt: zusammen veranlagte Eltern ziehen ihn ganz ab; erfüllen mehrere Steuerpflichtige getrennt die Voraussetzungen, steht ohne gemeinsamen Antrag jedem Elternteil die Hälfte zu.
Regeln 2026 — geprüft am 22. September 2026Kostenlos, ohne Konto
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Quellen und Annahmen
- gesetze-im-internet.de — EStG § 33a Abs. 2 Satz 1 — Jahrgang 2026, geprüft am 22. September 2026
Auszug aus der Quelle : « kann der Steuerpflichtige einen Freibetrag in Höhe von 1 200 Euro je Kalenderjahr vom Gesamtbetrag der Einkünfte abziehen »
Annahmen der Berechnung
- Die Berechnung gilt für ein einziges Kind; für jedes weitere Kind ist sie gesondert zu führen.
- Das Kind ist unbeschränkt einkommensteuerpflichtig; für ein Kind im Ausland mindert § 33a Abs. 2 Satz 2 EStG den Betrag nach den Verhältnissen des Wohnsitzstaates.
- Ohne gleichzeitige Steuerermäßigung nach § 33 EStG für dieselben Aufwendungen, die § 33a Abs. 4 EStG ausschließt.
Weiterführend
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Dieses Ergebnis dient ausschließlich der Information und stellt keine Steuerberatung im Sinne des Steuerberatungsgesetzes dar. Prüfen Sie Ihren Fall beim zuständigen Finanzamt oder lassen Sie sich von einer steuerberatenden Person beraten.