Seit dem 01.07.2021 gelten für den grenzüberschreitenden E-Commerce in der EU neue Umsatzsteuerregeln: Eine einheitliche Lieferschwelle von 10 000 € (§ 3c UStG) ersetzt alle bisherigen länderspezifischen Schwellen. Das One-Stop-Shop-Verfahren (OSS, § 18j UStG) erlaubt deutschen Online-Händlern, alle EU-B2C-Umsätze zentral beim Bundeszentralamt für Steuern zu deklarieren. Dieser Kurs erklärt OSS, IOSS, Fernverkauf und die Haftung von Marktplätzen nach § 25e UStG anhand konkreter Praxisbeispiele.
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Neue Lieferschwelle ab 2021 — § 3c UStG und das Ende der Länderschwellen — Video
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