Verlustvortrag-Rechner (§ 10d EStG)
Verlustvortrag und Mindestbesteuerung berechnen: Verrechnung von Altverlusten mit dem Gesamtbetrag der Einkünfte — Sockelbetrag 1 Mio € (2 Mio € zusammenveranlagt), darüber 70 % (2024–2027).
Datos verificados · julio de 2026
Wie funktioniert die Mindestbesteuerung beim Verlustvortrag?
Bis zum Sockelbetrag (1 Mio € einzeln, 2 Mio € zusammen) sind Verluste unbegrenzt verrechenbar; der darüber hinausgehende Gesamtbetrag der Einkünfte nur zu 70 % (temporär 2024–2027, Wachstumschancengesetz; ab 2028 wieder 60 %) (§ 10d Abs. 2 EStG).
Fuente: § 10d Abs. 2 EStG (Verlustvortrag, Mindestbesteuerung Sockelbetrag 1/2 Mio €, 70 % temporär VZ 2024–2027 nach Wachstumschancengesetz BGBl. 2024 I Nr. 108, ab 2028 wieder 60 %) — gesetze-im-internet.de/estg/__10d.html. · actualizado 2026
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Todo sobre Verlustvortrag-Rechner (§ 10d EStG)
📋Presentación+
Berechnet die Verrechnung eines Verlustvortrags mit dem Gesamtbetrag der Einkünfte (GdE) nach § 10d Abs. 2 EStG. Vorgetragene Verluste mindern das zu versteuernde Einkommen des Folgejahres, unterliegen aber der Mindestbesteuerung: bis zum Sockelbetrag von 1.000.000 € (Einzelveranlagung) bzw. 2.000.000 € (Zusammenveranlagung) sind sie unbegrenzt verrechenbar; der darüber hinausgehende GdE ist nur zu 70 % mit Verlusten verrechenbar (temporär für die Veranlagungszeiträume 2024–2027 nach dem Wachstumschancengesetz, ab 2028 wieder 60 %). Dadurch bleibt auch bei hohen Verlustvorträgen ein Teil des Einkommens steuerpflichtig.
💡 Buenas prácticas
- Der verbleibende Verlustvortrag wird gesondert festgestellt und steht in Folgejahren weiter zur Verfügung.
- Ein Verlustrücktrag ins Vorjahr (§ 10d Abs. 1 EStG) ist alternativ möglich und kann Liquidität durch Steuererstattung bringen.
- Die Mindestbesteuerung greift erst bei einem GdE über dem Sockelbetrag — kleine und mittlere Einkommen sind nicht betroffen.
🔢 Ejemplo concreto
Verlustvortrag 3.000.000 €, Gesamtbetrag der Einkünfte 3.000.000 €, Einzelveranlagung: verrechenbar 1 Mio € + 70 % × 2 Mio € = 2,4 Mio €, verbleibender Verlustvortrag 600.000 €, zu versteuerndes Einkommen 600.000 €.
📖Guía de uso+
Cómo usar esta calculadora
- 1
Vortragsfähigen Verlust aus Vorjahren eingeben.
- 2
Gesamtbetrag der Einkünfte des laufenden Jahres eintragen.
- 3
Veranlagungsart wählen (Zusammenveranlagung verdoppelt den Sockelbetrag).
- 4
Verrechneten Verlust, verbleibenden Verlustvortrag und zu versteuerndes Einkommen ablesen.
📚Glosario+
- Verlustvortrag (§ 10d Abs. 2 EStG)
- Nicht ausgeglichene Verluste eines Jahres werden in Folgejahre vorgetragen und mindern dort den Gesamtbetrag der Einkünfte.
- Mindestbesteuerung / Sockelbetrag
- Verluste sind bis 1 Mio € (bzw. 2 Mio € bei Zusammenveranlagung) unbegrenzt verrechenbar; der darüber liegende Gesamtbetrag der Einkünfte nur zu 70 % (temporär 2024–2027, ab 2028 wieder 60 %) — so bleibt ein Sockel steuerpflichtig.
ℹ️Fuentes y actualizaciones+
Última actualización de datos
7 de julio de 2026
Fuentes y referencias
§ 10d Abs. 2 EStG (Verlustvortrag, Mindestbesteuerung Sockelbetrag 1/2 Mio €, 70 % temporär VZ 2024–2027 nach Wachstumschancengesetz BGBl. 2024 I Nr. 108, ab 2028 wieder 60 %) — gesetze-im-internet.de/estg/__10d.html.
Los datos de esta calculadora se actualizan periódicamente para reflejar los últimos baremos oficiales. En caso de duda, consulte las fuentes oficiales mencionadas arriba.
FAQ — Verlustvortrag-Rechner (§ 10d EStG)
Wie funktioniert die Mindestbesteuerung beim Verlustvortrag?+
Bis zum Sockelbetrag (1 Mio € einzeln, 2 Mio € zusammen) sind Verluste unbegrenzt verrechenbar; der darüber hinausgehende Gesamtbetrag der Einkünfte nur zu 70 % (temporär 2024–2027, Wachstumschancengesetz; ab 2028 wieder 60 %) (§ 10d Abs. 2 EStG).
Geht ein nicht genutzter Verlustvortrag verloren?+
Nein — der verbleibende Verlustvortrag wird gesondert festgestellt und in Folgejahre weiter vorgetragen, bis er aufgebraucht ist.
Was ist der Unterschied zu Verlustrücktrag?+
Der Verlustrücktrag (§ 10d Abs. 1 EStG) verrechnet Verluste mit dem Vorjahr und führt zu einer Steuererstattung; der Verlustvortrag mit künftigen Jahren.