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Immobilienertragsteuer / Spekulationssteuer (Österreich) 2025

Berechnen Sie die österreichische Immobilienertragsteuer (ImmoESt) auf private Grundstücksveräußerungen nach § 30 und § 30a EStG — besonderer Steuersatz von 30 % auf den Veräußerungsgewinn (Neuvermögen) bzw. pauschale Besteuerung des Erlöses (Altvermögen), inklusive Hauptwohnsitz- und Herstellerbefreiung.

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Date verificate · iulie 2026

Wie hoch ist die Immobilienertragsteuer in Österreich?

Die ImmoESt beträgt 30 % und wird als besonderer Steuersatz nach § 30a EStG erhoben. Beim Neuvermögen bemisst sie sich vom Veräußerungsgewinn, beim Altvermögen von einem pauschalen Anteil des Veräußerungserlöses (14 % bzw. 60 % bei Umwidmung).

Sursă: BMF/RIS EStG 1988 § 30 (private Grundstücksveräußerungen) + § 30a (besonderer Steuersatz 30 %) — https://www.bmf.gv.at, https://www.ris.bka.gv.at. · actualizat 2026

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Totul despre Immobilienertragsteuer / Spekulationssteuer (Österreich) 2025

📋Prezentare+

Dieser Rechner ermittelt die Immobilienertragsteuer (ImmoESt) auf die Veräußerung privater Grundstücke nach § 30 EStG, die dem besonderen Steuersatz von 30 % nach § 30a EStG unterliegt. Beim Neuvermögen (nach dem 31.3.2002 erworben) wird der Veräußerungsgewinn — Veräußerungserlös abzüglich Anschaffungskosten und Veräußerungskosten — mit 30 % belastet; der Inflationsabschlag ist seit 1.1.2016 entfallen. Beim Altvermögen (vor dem 31.3.2002 erworben) erfolgt eine pauschale Besteuerung: die Einkünfte werden mit 14 % des Erlöses angesetzt (ImmoESt 4,2 %), bei einer Umwidmung nach dem 31.12.1987 mit 60 % (ImmoESt 18 %). Die Hauptwohnsitzbefreiung (§ 30 Abs. 2 Z 1) und die Herstellerbefreiung (§ 30 Abs. 2 Z 2) stellen die Veräußerung steuerfrei.

🔢 Exemplu concret

Bei einem Veräußerungserlös von 500.000 € und Anschaffungskosten von 320.000 € (Neuvermögen) beträgt der Veräußerungsgewinn 180.000 €. Darauf fällt eine Immobilienertragsteuer von 30 % an, also 54.000 €; der Nettoerlös nach Steuer beträgt 446.000 €.

📖Ghid de utilizare+

Cum se folosește acest calculator

  1. 1

    Geben Sie den Veräußerungserlös (Verkaufspreis) des Grundstücks ein.

  2. 2

    Erfassen Sie die Anschaffungskosten und die mit der Veräußerung verbundenen Kosten (nur beim Neuvermögen relevant).

  3. 3

    Geben Sie an, ob es sich um Altvermögen (Erwerb vor dem 31.3.2002) handelt und ob eine Umwidmung nach dem 31.12.1987 vorliegt.

  4. 4

    Wählen Sie, ob eine Hauptwohnsitzbefreiung oder eine Herstellerbefreiung greift — in diesem Fall entfällt die ImmoESt.

  5. 5

    Lesen Sie die Bemessungsgrundlage, die ImmoESt (30 %), den effektiven Satz und den Nettoerlös nach Steuer ab.

📚Glosar+
Immobilienertragsteuer (ImmoESt)
Steuer auf Gewinne aus privaten Grundstücksveräußerungen nach § 30 EStG, die mit dem besonderen Steuersatz von 30 % (§ 30a EStG) erhoben wird und bei der Veräußerung durch den Parteienvertreter selbst berechnet und abgeführt wird.
Neuvermögen
Grundstücke, die nach dem 31.3.2002 angeschafft wurden — Bemessungsgrundlage ist der tatsächliche Veräußerungsgewinn (Erlös abzüglich Anschaffungs- und Veräußerungskosten), seit 2016 ohne Inflationsabschlag.
Altvermögen
Grundstücke, die vor dem 31.3.2002 angeschafft wurden — die Einkünfte werden pauschal mit 14 % des Erlöses (ImmoESt 4,2 %) angesetzt, bei einer Umwidmung nach dem 31.12.1987 mit 60 % (ImmoESt 18 %).
Hauptwohnsitzbefreiung
Befreiung nach § 30 Abs. 2 Z 1 EStG für die Veräußerung des Eigenheims oder der Eigentumswohnung, das dem Veräußerer als Hauptwohnsitz gedient hat — die Veräußerung bleibt vollständig steuerfrei.
ℹ️Surse și actualizări+
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Ultima actualizare a datelor

7 iulie 2026

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Surse și referințe

BMF/RIS EStG 1988 § 30 (private Grundstücksveräußerungen) + § 30a (besonderer Steuersatz 30 %) — https://www.bmf.gv.at, https://www.ris.bka.gv.at.

Datele acestui calculator sunt actualizate periodic pentru a reflecta ultimele bareme oficiale. În caz de dubiu, consultați sursele oficiale menționate mai sus.

FAQ — Immobilienertragsteuer / Spekulationssteuer (Österreich) 2025

Wie hoch ist die Immobilienertragsteuer in Österreich?+

Die ImmoESt beträgt 30 % und wird als besonderer Steuersatz nach § 30a EStG erhoben. Beim Neuvermögen bemisst sie sich vom Veräußerungsgewinn, beim Altvermögen von einem pauschalen Anteil des Veräußerungserlöses (14 % bzw. 60 % bei Umwidmung).

Wann ist die Veräußerung von der ImmoESt befreit?+

Nach § 30 Abs. 2 EStG ist die Veräußerung insbesondere bei der Hauptwohnsitzbefreiung (Z 1, Eigenheim als Hauptwohnsitz des Veräußerers) und der Herstellerbefreiung (Z 2, selbst hergestelltes Gebäude) steuerfrei. Die Herstellerbefreiung erfasst dabei nur das Gebäude, nicht den Grund und Boden.

Wird der Inflationsabschlag noch berücksichtigt?+

Nein. Der frühere Inflationsabschlag beim Neuvermögen wurde mit dem Steuerreformgesetz 2015/2016 zum 1.1.2016 abgeschafft. Der Veräußerungsgewinn wird daher ohne Abzug eines Inflationsabschlags mit 30 % besteuert.

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