Kommunalsteuer (Österreich) 2025
Berechnen Sie die österreichische Kommunalsteuer nach dem KommStG — 3 % der monatlichen Bemessungsgrundlage (Summe der Bruttolöhne der Betriebsstätte) nach § 9, mit dem Freibetrag von 1.095 € nach § 5 Abs. 2, sofern die Bemessungsgrundlage 1.460 € nicht übersteigt.
Dane zweryfikowane · lipiec 2026
Wie hoch ist der Kommunalsteuersatz in Österreich?
Der Kommunalsteuersatz beträgt nach § 9 KommStG 3,0 % der Bemessungsgrundlage. Er ist bundesweit einheitlich gesetzlich festgelegt und wird auf die Lohnsumme der Betriebsstätte angewendet.
Źródło: BMF/RIS KommStG 1993 § 5 (Bemessungsgrundlage + Freibetrag § 5 Abs. 2) + § 9 (Steuersatz 3 %) — https://www.bmf.gv.at, https://www.ris.bka.gv.at. · zaktualizowano 2026
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📋Prezentacja+
Dieser Rechner ermittelt die Kommunalsteuer nach dem Kommunalsteuergesetz 1993 (KommStG), eine Gemeindeabgabe auf die Lohnsumme der Betriebsstätte. Bemessungsgrundlage nach § 5 KommStG ist die Summe der monatlichen Bruttoarbeitslöhne, die die Betriebsstätte an ihre Dienstnehmer auszahlt. Der Steuersatz beträgt nach § 9 KommStG 3,0 % der Bemessungsgrundlage. Übersteigt die monatliche Bemessungsgrundlage 1.460 € nicht, wird nach § 5 Abs. 2 KommStG ein Freibetrag von 1.095 € abgezogen, bevor der Satz angewendet wird; ab 1.460 € entfällt der Freibetrag vollständig (harte Grenze, nicht einschleifend). Der Rechner zeigt die Kommunalsteuer je Monat und in der Jahresprojektion.
🔢 Konkretny przykład
Bei einer monatlichen Bemessungsgrundlage von 1.400 € gilt der Freibetrag (Grenze 1.460 € nicht überschritten): effektive Bemessungsgrundlage 305 €, Kommunalsteuer 9,15 € pro Monat (3 %), jährlich rund 109,80 €.
📖Instrukcja użycia+
Jak korzystać z tego kalkulatora
- 1
Geben Sie die monatliche Bemessungsgrundlage ein — die Summe der Bruttolöhne der Betriebsstätte.
- 2
Prüfen Sie den Steuersatz: gesetzlich sind es 3,0 % nach § 9 KommStG (für Simulationen anpassbar).
- 3
Wählen Sie, ob der Freibetrag (1.095 €) angewendet werden soll — er gilt nur, wenn die Bemessungsgrundlage 1.460 € nicht übersteigt.
- 4
Der Rechner zieht gegebenenfalls den Freibetrag ab und wendet den Satz auf die effektive Bemessungsgrundlage an.
- 5
Lesen Sie die monatliche Kommunalsteuer und die jährliche Projektion ab.
📚Słowniczek+
- Kommunalsteuer
- Gemeindeabgabe nach dem KommStG 1993, die der Unternehmer für die Betriebsstätte an die Standortgemeinde auf die Summe der Bruttoarbeitslöhne entrichtet.
- Bemessungsgrundlage
- Nach § 5 KommStG die Summe der Bruttoarbeitslöhne, die eine Betriebsstätte in einem Kalendermonat an ihre Dienstnehmer gewährt (einschließlich Sonderzahlungen im Monat ihrer Auszahlung).
- Steuersatz (§ 9 KommStG)
- Gesetzlich festgelegter Satz der Kommunalsteuer von 3,0 % der Bemessungsgrundlage, der bundesweit einheitlich gilt.
- Freibetrag (§ 5 Abs. 2 KommStG)
- Abzug von 1.095 € von der monatlichen Bemessungsgrundlage, der nur gewährt wird, wenn diese 1.460 € nicht übersteigt; darüber entfällt der Freibetrag vollständig.
ℹ️Źródła i aktualizacje+
Ostatnia aktualizacja danych
7 lipca 2026
Źródła i odniesienia
BMF/RIS KommStG 1993 § 5 (Bemessungsgrundlage + Freibetrag § 5 Abs. 2) + § 9 (Steuersatz 3 %) — https://www.bmf.gv.at, https://www.ris.bka.gv.at.
Dane tego kalkulatora są regularnie aktualizowane zgodnie z najnowszymi oficjalnymi stawkami. W razie wątpliwości sprawdź oficjalne źródła wymienione powyżej.
FAQ — Kommunalsteuer (Österreich) 2025
Wie hoch ist der Kommunalsteuersatz in Österreich?+
Der Kommunalsteuersatz beträgt nach § 9 KommStG 3,0 % der Bemessungsgrundlage. Er ist bundesweit einheitlich gesetzlich festgelegt und wird auf die Lohnsumme der Betriebsstätte angewendet.
Wann wird der Freibetrag von 1.095 € gewährt?+
Nach § 5 Abs. 2 KommStG wird der Freibetrag von 1.095 € nur abgezogen, wenn die monatliche Bemessungsgrundlage 1.460 € nicht übersteigt. Liegt die Bemessungsgrundlage darüber, entfällt der Freibetrag zur Gänze und die volle Lohnsumme wird besteuert.
Was gehört zur Bemessungsgrundlage der Kommunalsteuer?+
Nach § 5 KommStG umfasst die Bemessungsgrundlage die Summe der Bruttoarbeitslöhne, die die Betriebsstätte im Kalendermonat an ihre Dienstnehmer auszahlt, einschließlich der Sonderzahlungen (13./14. Bezug) im Monat ihrer Auszahlung.