Sonderausgaben (Österreich) 2025
Berechnen Sie Ihre absetzbaren Sonderausgaben nach § 18 EStG — Kirchenbeitrag, Spenden, Steuerberatungskosten, Versicherungsnachkauf und thermische Sanierung — sowie die geschätzte Steuerersparnis.
Dados verificados · julho de 2026
Ist der Kirchenbeitrag unbegrenzt absetzbar?
Nein, der Kirchenbeitrag ist als Sonderausgabe auf maximal 600 € pro Jahr gedeckelt — ein darüberhinausgehender Betrag bringt keine zusätzliche Steuerersparnis.
Fonte: BMF/RIS EStG 1988 § 18 (Sonderausgaben: Kirchenbeitrag 600 €, Spenden 10 % des Gesamtbetrags der Einkünfte) — https://www.bmf.gv.at, https://www.ris.bka.gv.at. · atualizado 2026
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Tudo sobre Sonderausgaben (Österreich) 2025
📋Apresentação+
Dieser Rechner ermittelt die abzugsfähigen Sonderausgaben nach § 18 EStG 1988. Der Kirchenbeitrag ist bis maximal 600 € pro Jahr absetzbar, Spenden an begünstigte Einrichtungen bis zu 10 % des Gesamtbetrags der Einkünfte, während Steuerberatungskosten, Versicherungsnachkauf (Nachkauf von Versicherungszeiten bzw. freiwillige Weiterversicherung) und Ausgaben für thermische Sanierung ohne pauschale Deckelung in voller Höhe abzugsfähig sind. Aus der Summe der Sonderausgaben und dem persönlichen Grenzsteuersatz schätzt der Rechner die daraus resultierende Steuerersparnis.
🔢 Exemplo concreto
Ein Kirchenbeitrag von 800 € wird auf den Höchstbetrag von 600 € gedeckelt; Spenden von 5.000 € bleiben bei einem Gesamtbetrag der Einkünfte von 40.000 € (Cap 4.000 €) teilweise ungekürzt absetzbar.
📖Guia de utilização+
Como usar esta calculadora
- 1
Geben Sie den geleisteten Kirchenbeitrag ein (gedeckelt auf 600 €/Jahr).
- 2
Geben Sie Spenden an begünstigte Organisationen ein (gedeckelt auf 10 % des Gesamtbetrags der Einkünfte).
- 3
Geben Sie Steuerberatungskosten sowie Ausgaben für Versicherungsnachkauf und thermische Sanierung ein, sofern zutreffend.
- 4
Geben Sie den Gesamtbetrag der Einkünfte ein, damit das Spenden-Cap von 10 % korrekt berechnet werden kann.
- 5
Geben Sie Ihren Grenzsteuersatz ein, um die geschätzte Steuerersparnis zu ermitteln.
- 6
Der Rechner deckelt jede Position einzeln, summiert die Sonderausgaben gesamt und multipliziert sie mit dem Grenzsteuersatz.
📚Glossário+
- Sonderausgaben
- Bestimmte private Ausgaben, die nach § 18 EStG trotz fehlenden unmittelbaren Zusammenhangs mit einer Einkunftsquelle das steuerpflichtige Einkommen mindern können — z. B. Kirchenbeitrag, Spenden, Steuerberatungskosten.
- Kirchenbeitragsdeckel
- Höchstbetrag von 600 € pro Jahr, bis zu dem der Kirchenbeitrag an gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften als Sonderausgabe abzugsfähig ist.
- Spenden-Cap (10 %)
- Begrenzung der absetzbaren Spenden an begünstigte Organisationen auf maximal 10 % des Gesamtbetrags der Einkünfte des jeweiligen Kalenderjahres.
- Versicherungsnachkauf
- Nachkauf von Versicherungszeiten in der gesetzlichen Pensionsversicherung oder freiwillige Weiterversicherung, deren Beiträge als Sonderausgabe ohne betragsmäßige Deckelung abzugsfähig sind.
ℹ️Fontes e atualizações+
Última atualização dos dados
7 de julho de 2026
Fontes e referências
BMF/RIS EStG 1988 § 18 (Sonderausgaben: Kirchenbeitrag 600 €, Spenden 10 % des Gesamtbetrags der Einkünfte) — https://www.bmf.gv.at, https://www.ris.bka.gv.at.
Os dados desta calculadora são atualizados regularmente para refletir as últimas tabelas oficiais. Em caso de dúvida, consulte as fontes oficiais indicadas acima.
FAQ — Sonderausgaben (Österreich) 2025
Ist der Kirchenbeitrag unbegrenzt absetzbar?+
Nein, der Kirchenbeitrag ist als Sonderausgabe auf maximal 600 € pro Jahr gedeckelt — ein darüberhinausgehender Betrag bringt keine zusätzliche Steuerersparnis.
Wie wird das 10 %-Cap für Spenden berechnet?+
Absetzbar sind Spenden an begünstigte Organisationen bis zu 10 % des Gesamtbetrags der Einkünfte des betreffenden Jahres — bei 40.000 € Gesamtbetrag der Einkünfte liegt das Cap somit bei 4.000 €, unabhängig von der tatsächlich gespendeten Summe.
Sind Steuerberatungskosten in voller Höhe absetzbar?+
Ja, Steuerberatungskosten unterliegen keiner betragsmäßigen Deckelung und sind in tatsächlich angefallener Höhe als Sonderausgabe abzugsfähig.
Was zählt zur thermischen Sanierung als Sonderausgabe?+
Ausgaben für die thermisch-energetische Sanierung von Gebäuden (z. B. Fassadendämmung, Fenstertausch) sowie den Austausch fossiler Heizungssysteme können unter bestimmten Voraussetzungen als Sonderausgabe geltend gemacht werden, ohne pauschale Höchstgrenze im Rahmen dieses Rechners.