Rückstellungen — steuerlicher Ansatz (Österreich)
Ermitteln Sie den steuerlich anerkannten Ansatz einer Rückstellung nach § 9 Abs. 5 EStG — bei einer Restlaufzeit von mehr als 12 Monaten sind langfristige Rückstellungen nur zu 80 % des Nominalbetrags steuerlich abzugsfähig.
Dados verificados · julho de 2026
Ab welcher Restlaufzeit gilt eine Rückstellung als langfristig?
Eine Rückstellung gilt steuerlich als langfristig, sobald die voraussichtliche Restlaufzeit 12 Monate übersteigt — ab diesem Zeitpunkt kommt der pauschale Ansatz von 80 % des Nominalbetrags nach § 9 Abs. 5 EStG zur Anwendung.
Fonte: BMF/RIS EStG 1988 § 9 Abs. 5 (langfristige Rückstellungen, pauschaler Ansatz 80 %) — https://www.bmf.gv.at, https://www.ris.bka.gv.at. · atualizado 2026
🧮
Preencha os campos para ver os resultados em tempo real
Gosta desta calculadora?
Crie uma conta gratuita para guardar os seus calculos, aceder ao historico e exportar em PDF. Passe para o Pro para as 319 calculadoras.
Uma pergunta sobre este resultado?
Pergunte ao Solva, o consultor financeiro IA da ActioFin — respostas baseadas em textos oficiais.
5 perguntas gratuitas por dia com uma conta gratuita
Tudo sobre Rückstellungen — steuerlicher Ansatz (Österreich)
📋Apresentação+
Dieser Rechner bestimmt den steuerlich anerkannten Wertansatz einer Rückstellung nach § 9 Abs. 5 EStG 1988. Während unternehmensrechtlich Rückstellungen grundsätzlich zum vollen erwarteten Erfüllungsbetrag zu bilden sind, schreibt das Steuerrecht bei langfristigen Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als 12 Monaten eine pauschale Abzinsung vor: steuerlich werden nur 80 % des Nominalbetrags als Betriebsausgabe anerkannt. Kurzfristige Rückstellungen (Restlaufzeit bis 12 Monate) werden hingegen zu 100 % steuerlich anerkannt.
🔢 Exemplo concreto
Eine Rückstellung mit einem Nominalbetrag von 100.000 € und einer Restlaufzeit von 24 Monaten gilt als langfristig — steuerlich werden nur 80.000 € (80 %) anerkannt, 20.000 € sind aufgrund der pauschalen Abzinsung nicht abzugsfähig.
📖Guia de utilização+
Como usar esta calculadora
- 1
Geben Sie den Nominalbetrag der zu bildenden Rückstellung ein.
- 2
Geben Sie die voraussichtliche Restlaufzeit der Rückstellung in Monaten ein.
- 3
Wählen Sie die Art der Rückstellung (Verbindlichkeits-, Drohverlust- oder sonstige Rückstellung).
- 4
Der Rechner prüft, ob die Restlaufzeit 12 Monate übersteigt, und wendet gegebenenfalls den pauschalen Ansatz von 80 % an.
- 5
Lesen Sie den steuerlich anerkannten Betrag und den nicht abzugsfähigen Abzinsungsbetrag ab.
📚Glossário+
- Langfristige Rückstellung
- Rückstellung mit einer voraussichtlichen Restlaufzeit von mehr als 12 Monaten, für die nach § 9 Abs. 5 EStG steuerlich ein pauschaler Ansatz von 80 % des Nominalbetrags gilt.
- Pauschale Abzinsung (80 %)
- Steuerrechtliche Kürzung des Nominalbetrags langfristiger Rückstellungen auf 80 %, die einen vereinfachten Zinseffekt gegenüber dem tatsächlichen, oft niedrigeren Barwert abbilden soll.
- Drohverlustrückstellung
- Rückstellung für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften — unternehmensrechtlich zu bilden, unterliegt aber steuerlich denselben Ansatzregeln wie andere Rückstellungsarten bei Restlaufzeiten über 12 Monaten.
- Verbindlichkeitsrückstellung
- Rückstellung für dem Grunde und/oder der Höhe nach ungewisse Verbindlichkeiten gegenüber Dritten — häufigste Rückstellungsart, die dem pauschalen 80 %-Ansatz bei langfristiger Laufzeit unterliegt.
ℹ️Fontes e atualizações+
Última atualização dos dados
7 de julho de 2026
Fontes e referências
BMF/RIS EStG 1988 § 9 Abs. 5 (langfristige Rückstellungen, pauschaler Ansatz 80 %) — https://www.bmf.gv.at, https://www.ris.bka.gv.at.
Os dados desta calculadora são atualizados regularmente para refletir as últimas tabelas oficiais. Em caso de dúvida, consulte as fontes oficiais indicadas acima.
FAQ — Rückstellungen — steuerlicher Ansatz (Österreich)
Ab welcher Restlaufzeit gilt eine Rückstellung als langfristig?+
Eine Rückstellung gilt steuerlich als langfristig, sobald die voraussichtliche Restlaufzeit 12 Monate übersteigt — ab diesem Zeitpunkt kommt der pauschale Ansatz von 80 % des Nominalbetrags nach § 9 Abs. 5 EStG zur Anwendung.
Gilt die 80 %-Regel auch unternehmensrechtlich?+
Nein, unternehmensrechtlich sind Rückstellungen grundsätzlich zum vollen erwarteten Erfüllungsbetrag anzusetzen — die pauschale Kürzung auf 80 % ist eine rein steuerrechtliche Vorschrift und führt zu einer temporären Differenz zwischen Unternehmensbilanz und Steuerbilanz.
Betrifft die Abzinsung auch kurzfristige Rückstellungen?+
Nein, kurzfristige Rückstellungen mit einer Restlaufzeit bis zu 12 Monaten werden steuerlich zu 100 % des Nominalbetrags anerkannt — die pauschale Abzinsung auf 80 % betrifft ausschließlich langfristige Rückstellungen.
Wie wird der nicht abzugsfähige Teil steuerlich behandelt?+
Der nicht abzugsfähige Abzinsungsbetrag (20 % bei langfristigen Rückstellungen) erhöht im Jahr der Bildung den steuerpflichtigen Gewinn gegenüber dem unternehmensrechtlichen Ergebnis und wird über eine Mehr-Weniger-Rechnung in der Steuererklärung berücksichtigt.