Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (Österreich)
Ermitteln Sie den Gewinn nach der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (§ 4 Abs. 3 EStG) — mit optionaler Basispauschalierung nach § 17 EStG (12 % oder 6 %) statt tatsächlicher Betriebsausgaben.
Dados verificados · julho de 2026
Wer darf die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung statt der doppelten Buchführung anwenden?
Einzelunternehmer und Personengesellschaften, die weder freiwillig noch aufgrund der Umsatzgrenzen des § 189 UGB (grundsätzlich 700.000 € bzw. 1.000.000 € Umsatzschwellen) zur Buchführung verpflichtet sind, können die vereinfachte Einnahmen-Ausgaben-Rechnung nach § 4 Abs. 3 EStG anwenden.
Fonte: BMF/RIS EStG 1988 § 4 Abs. 3 (Einnahmen-Ausgaben-Rechnung) + § 17 (Basispauschalierung 12 %/6 %, Umsatzgrenze 220.000 €) — https://www.bmf.gv.at, https://www.ris.bka.gv.at. · atualizado 2026
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📋Apresentação+
Dieser Rechner ermittelt den steuerlichen Gewinn oder Verlust nach der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (§ 4 Abs. 3 EStG) — dem vereinfachten Gewinnermittlungsverfahren für Einnahmen-Ausgaben-Rechner ohne doppelte Buchführungspflicht. Alternativ zur Erfassung tatsächlicher Betriebsausgaben können Sie die Basispauschalierung nach § 17 EStG wählen: 12 % der Betriebseinnahmen als Betriebsausgabenpauschale (bzw. 6 % für bestimmte freiberufliche und schriftstellerische Tätigkeiten), ohne Einzelnachweis der Ausgaben.
🔢 Exemplo concreto
Betriebseinnahmen von 100.000 € und sonstige Betriebsausgaben von 60.000 € (ohne weitere Ausgabenkategorien) ergeben einen Gewinn von 40.000 € und eine Gewinnmarge von 40 %.
📖Guia de utilização+
Como usar esta calculadora
- 1
Geben Sie Ihre gesamten Betriebseinnahmen des Wirtschaftsjahres ein.
- 2
Erfassen Sie Ihre tatsächlichen Betriebsausgaben nach Kategorie: Wareneinsatz, Personalkosten, Abschreibungen, Miete und sonstige Ausgaben.
- 3
Wählen Sie alternativ die Basispauschalierung nach § 17 EStG (12 % oder 6 % der Einnahmen statt tatsächlicher Ausgaben).
- 4
Der Rechner ermittelt den Gewinn als Differenz zwischen Einnahmen und Ausgaben (bzw. Pauschale).
- 5
Lesen Sie den Gewinn oder Verlust, die Gewinnmarge sowie einen Hinweis bei negativem Ergebnis ab.
📚Glossário+
- Einnahmen-Ausgaben-Rechnung
- Vereinfachtes Gewinnermittlungsverfahren nach § 4 Abs. 3 EStG für Unternehmer ohne Buchführungspflicht — der Gewinn ergibt sich aus dem Zufluss-Abfluss-Prinzip (Einnahmen minus Ausgaben im Zeitpunkt des Geldflusses).
- Basispauschalierung
- Vereinfachte Ausgabenermittlung nach § 17 EStG: pauschal 12 % der Betriebseinnahmen als Betriebsausgaben (6 % für bestimmte freiberufliche und schriftstellerische/künstlerische Tätigkeiten), ohne Einzelnachweis — Umsatzgrenze 220.000 €.
- Wareneinsatz
- Wert der im Wirtschaftsjahr verkauften oder verbrauchten Waren und Materialien — eine zentrale Ausgabenkategorie bei Handelsunternehmen, die bei der Basispauschalierung nicht separat geltend gemacht werden kann.
- Gewinnmarge
- Verhältnis zwischen Gewinn und Betriebseinnahmen — zeigt, welcher Anteil des Umsatzes nach Abzug aller Betriebsausgaben als Gewinn verbleibt.
ℹ️Fontes e atualizações+
Última atualização dos dados
7 de julho de 2026
Fontes e referências
BMF/RIS EStG 1988 § 4 Abs. 3 (Einnahmen-Ausgaben-Rechnung) + § 17 (Basispauschalierung 12 %/6 %, Umsatzgrenze 220.000 €) — https://www.bmf.gv.at, https://www.ris.bka.gv.at.
Os dados desta calculadora são atualizados regularmente para refletir as últimas tabelas oficiais. Em caso de dúvida, consulte as fontes oficiais indicadas acima.
FAQ — Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (Österreich)
Wer darf die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung statt der doppelten Buchführung anwenden?+
Einzelunternehmer und Personengesellschaften, die weder freiwillig noch aufgrund der Umsatzgrenzen des § 189 UGB (grundsätzlich 700.000 € bzw. 1.000.000 € Umsatzschwellen) zur Buchführung verpflichtet sind, können die vereinfachte Einnahmen-Ausgaben-Rechnung nach § 4 Abs. 3 EStG anwenden.
Wann lohnt sich die Basispauschalierung gegenüber tatsächlichen Ausgaben?+
Die Basispauschalierung (12 % bzw. 6 % der Einnahmen) lohnt sich, wenn die tatsächlichen nachweisbaren Betriebsausgaben niedriger als der Pauschalsatz liegen — typisch bei Dienstleistern mit geringen Sachausgaben, aber weniger vorteilhaft bei hohem Wareneinsatz oder Personalkosten.
Gibt es eine Umsatzgrenze für die Basispauschalierung?+
Ja, die Basispauschalierung nach § 17 EStG ist nur bis zu einem Vorjahresumsatz von 220.000 € zulässig. Oberhalb dieser Grenze müssen die tatsächlichen Betriebsausgaben einzeln nachgewiesen werden.
Können neben der Pauschale noch weitere Ausgaben abgezogen werden?+
Bei Basispauschalierung sind zusätzlich zum Pauschalsatz nur bestimmte Ausgaben wie Sozialversicherungsbeiträge separat abzugsfähig — Wareneinsatz, Personalkosten und andere laufende Betriebsausgaben sind mit der Pauschale bereits abgegolten.