Zusammenfassende Meldung-Rechner (§ 18a UStG)
Meldepflicht und Periodizität der Zusammenfassenden Meldung (ZM) bestimmen: monatlich ab 50.000 € innergemeinschaftlichen Lieferungen im Quartal, sonst vierteljährlich.
Dati verificati · luglio 2026
Wann muss ich eine Zusammenfassende Meldung abgeben?
Sobald innergemeinschaftliche Lieferungen, Leistungen oder Dreiecksgeschäfte vorliegen — die ZM meldet diese an das BZSt (§ 18a UStG).
Fonte: § 18a UStG (Zusammenfassende Meldung, Bagatellgrenze 50.000 € monatlich/vierteljährlich, Abgabe an BZSt bis 25. Tag) — gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__18a.html. · aggiornato 2026
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📋Presentazione+
Ermittelt, ob und wie häufig eine Zusammenfassende Meldung (ZM) abzugeben ist (§ 18a UStG). Die ZM meldet innergemeinschaftliche Lieferungen, sonstige Leistungen und Dreiecksgeschäfte an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Die Periodizität hängt vom Volumen ab: Übersteigen die innergemeinschaftlichen Lieferungen im Quartal die Bagatellgrenze von 50.000 €, ist monatlich zu melden — andernfalls vierteljährlich. Die ZM ist bis zum 25. Tag nach Ablauf des Meldezeitraums zu übermitteln; die USt-Identifikationsnummern der Abnehmer sind erforderlich.
💡 Buone pratiche
- Die ZM ist bis zum 25. Tag nach Ablauf des Meldezeitraums abzugeben — unabhängig von der Umsatzsteuer-Voranmeldung.
- Ohne gültige USt-IdNr. des Abnehmers ist die Steuerbefreiung der innergemeinschaftlichen Lieferung gefährdet.
- Fehlerhafte oder verspätete ZM können zu Verspätungszuschlägen führen.
🔢 Esempio concreto
Innergemeinschaftliche Lieferungen im Quartal 60.000 €: über der Bagatellgrenze → meldepflichtig, Periodizität monatlich.
📖Guida all'uso+
Come usare questo calcolatore
- 1
Innergemeinschaftliche Lieferungen im Quartal eingeben.
- 2
Innergemeinschaftliche sonstige Leistungen und Dreiecksgeschäfte ergänzen.
- 3
Meldepflicht und Periodizität (monatlich/vierteljährlich) ablesen.
📚Glossario+
- Zusammenfassende Meldung (§ 18a UStG)
- Meldung innergemeinschaftlicher Lieferungen und Leistungen an das BZSt mit den USt-IdNr. der Abnehmer — Grundlage des EU-weiten Kontrollverfahrens.
- Bagatellgrenze (50.000 €)
- Übersteigen die innergemeinschaftlichen Lieferungen im Quartal 50.000 €, ist die ZM monatlich abzugeben, sonst vierteljährlich.
ℹ️Fonti e aggiornamenti+
Ultimo aggiornamento dei dati
7 luglio 2026
Fonti e riferimenti
§ 18a UStG (Zusammenfassende Meldung, Bagatellgrenze 50.000 € monatlich/vierteljährlich, Abgabe an BZSt bis 25. Tag) — gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__18a.html.
I dati di questo calcolatore vengono aggiornati regolarmente per riflettere gli ultimi parametri ufficiali. In caso di dubbio, consulta le fonti ufficiali indicate sopra.
FAQ — Zusammenfassende Meldung-Rechner (§ 18a UStG)
Wann muss ich eine Zusammenfassende Meldung abgeben?+
Sobald innergemeinschaftliche Lieferungen, Leistungen oder Dreiecksgeschäfte vorliegen — die ZM meldet diese an das BZSt (§ 18a UStG).
Monatlich oder vierteljährlich?+
Monatlich, wenn die innergemeinschaftlichen Lieferungen im Quartal 50.000 € übersteigen; andernfalls vierteljährlich.
Bis wann ist die ZM abzugeben?+
Bis zum 25. Tag nach Ablauf des Meldezeitraums, unabhängig von der Umsatzsteuer-Voranmeldung.