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Verlustvortrag & 75 %-Vortragsgrenze (Österreich)

Berechnen Sie, welcher Anteil eines offenen Verlustvortrags in Österreich mit positivem laufendem Einkommen verrechnet werden kann — begrenzt auf 75 % des positiven Einkommens nach § 2 Abs. 2b EStG.

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Dati verificati · luglio 2026

Verfällt ein nicht genutzter Verlustvortrag irgendwann?

Nein, der Verlustvortrag nach § 18 Abs. 6 EStG ist in Österreich zeitlich unbegrenzt vortragsfähig — nicht verrechnete Beträge bleiben ohne Fristablauf für künftige Jahre verrechenbar.

Fonte: BMF/RIS EStG 1988 § 18 Abs. 6 (unbegrenzter Verlustvortrag) + § 2 Abs. 2b (75 %-Vortragsgrenze, Mindestbesteuerung) — https://www.bmf.gv.at, https://www.ris.bka.gv.at. · aggiornato 2026

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Tutto su Verlustvortrag & 75 %-Vortragsgrenze (Österreich)

📋Presentazione+

Dieser Rechner ermittelt, in welchem Umfang ein zeitlich unbegrenzt vortragsfähiger Verlust (Verlustvortrag) nach § 18 Abs. 6 EStG mit positivem Einkommen des laufenden Jahres verrechnet werden kann. Die Verrechnung ist auf 75 % des positiven Einkommens begrenzt (Vortragsgrenze nach § 2 Abs. 2b EStG) — die verbleibenden mindestens 25 % unterliegen der sogenannten Mindestbesteuerung und bleiben steuerpflichtig, selbst wenn ein ausreichender Verlustvortrag vorhanden wäre. Nicht verrechnete Verlustanteile bleiben unbegrenzt vortragsfähig für Folgejahre.

🔢 Esempio concreto

Bei einem positiven Einkommen von 100.000 € und einem offenen Verlustvortrag von 200.000 € können maximal 75.000 € (75 % Vortragsgrenze) verrechnet werden — 25.000 € bleiben als Mindestbesteuerung steuerpflichtig, 125.000 € Verlustvortrag bleiben offen.

📖Guida all'uso+

Come usare questo calcolatore

  1. 1

    Geben Sie das positive Einkommen des laufenden Wirtschaftsjahres ein.

  2. 2

    Geben Sie den offenen, noch nicht verrechneten Verlustvortrag aus Vorjahren ein.

  3. 3

    Der Rechner berechnet die Vortragsgrenze von 75 % des positiven Einkommens als maximal verrechenbaren Betrag.

  4. 4

    Der tatsächlich verrechnete Verlust ergibt sich als Minimum aus offenem Verlustvortrag und Vortragsgrenze.

  5. 5

    Lesen Sie das steuerpflichtige Einkommen nach Verrechnung, den verbleibenden Verlustvortrag und die Mindestbesteuerung ab.

📚Glossario+
Verlustvortrag
Steuerlicher Verlust aus Vorjahren, der nach § 18 Abs. 6 EStG zeitlich unbegrenzt vorgetragen und mit positivem Einkommen künftiger Jahre verrechnet werden kann.
Vortragsgrenze (75 %)
Begrenzung nach § 2 Abs. 2b EStG, wonach maximal 75 % des positiven Einkommens eines Jahres mit vorgetragenen Verlusten verrechnet werden dürfen — unabhängig von der Höhe des vorhandenen Verlustvortrags.
Mindestbesteuerung
Effekt der Vortragsgrenze, wonach mindestens 25 % des positiven Einkommens steuerpflichtig bleiben, selbst wenn ein ausreichend hoher Verlustvortrag zur vollständigen Verrechnung vorhanden wäre.
Verbleibender Verlustvortrag
Teil des offenen Verlustvortrags, der aufgrund der 75 %-Vortragsgrenze im laufenden Jahr nicht verrechnet werden konnte und unbegrenzt für Folgejahre vorgetragen wird.
ℹ️Fonti e aggiornamenti+
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Ultimo aggiornamento dei dati

7 luglio 2026

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Fonti e riferimenti

BMF/RIS EStG 1988 § 18 Abs. 6 (unbegrenzter Verlustvortrag) + § 2 Abs. 2b (75 %-Vortragsgrenze, Mindestbesteuerung) — https://www.bmf.gv.at, https://www.ris.bka.gv.at.

I dati di questo calcolatore vengono aggiornati regolarmente per riflettere gli ultimi parametri ufficiali. In caso di dubbio, consulta le fonti ufficiali indicate sopra.

FAQ — Verlustvortrag & 75 %-Vortragsgrenze (Österreich)

Verfällt ein nicht genutzter Verlustvortrag irgendwann?+

Nein, der Verlustvortrag nach § 18 Abs. 6 EStG ist in Österreich zeitlich unbegrenzt vortragsfähig — nicht verrechnete Beträge bleiben ohne Fristablauf für künftige Jahre verrechenbar.

Warum bleibt trotz hohem Verlustvortrag Steuer zu zahlen?+

Die Vortragsgrenze von 75 % nach § 2 Abs. 2b EStG begrenzt die Verrechnung unabhängig von der Höhe des Verlustvortrags — mindestens 25 % des positiven Einkommens unterliegen daher stets der sogenannten Mindestbesteuerung.

Gilt die 75 %-Grenze auch für Kapitalgesellschaften?+

Ja, die Vortragsgrenze von 75 % gilt sowohl für natürliche Personen im Rahmen der Einkommensteuer als auch für Körperschaften im Rahmen der Körperschaftsteuer, jeweils bezogen auf das positive steuerliche Einkommen des Jahres.

Wie wird der verbleibende Verlustvortrag in den Folgejahren behandelt?+

Der verbleibende Verlustvortrag wird unverändert in das nächste Wirtschaftsjahr übertragen und unterliegt dort erneut der 75 %-Vortragsgrenze, bis er vollständig verrechnet ist.

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