Erbschaft & Immobilien-Grunderwerbsteuer (Österreich) 2025
Berechnen Sie die Kosten der unentgeltlichen Übertragung einer Immobilie in Österreich — seit dem 1.8.2008 gibt es keine Erbschafts- und Schenkungssteuer mehr, es fällt aber die Grunderwerbsteuer nach dem Stufentarif (0,5 % / 2,0 % / 3,5 %, GrEStG § 7 Abs. 1 Z 2) sowie die Grundbuchseintragungsgebühr von 1,1 % an.
Проверени данни · юли 2026 г.
Gibt es in Österreich noch eine Erbschaftssteuer?
Nein. Österreich hat die Erbschafts- und Schenkungssteuer nach der Aufhebung durch den Verfassungsgerichtshof (VfGH) zum 1.8.2008 abgeschafft. Die Vererbung oder Schenkung von Bargeld, Wertpapieren, Unternehmen oder sonstigem beweglichen Vermögen löst daher keine Erbschafts- oder Schenkungssteuer aus.
Източник: BMF/RIS GrEStG § 7 Abs. 1 Z 2 (Stufentarif unentgeltliche Erwerbe) + § 4 (Grundstückswert) + GGG (Grundbuchseintragungsgebühr 1,1 %). Erbschafts-/Schenkungssteuer seit 1.8.2008 abgeschafft (VfGH-Aufhebung) — https://www.bmf.gv.at, https://www.ris.bka.gv.at. · актуализирано 2026
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Всичко за Erbschaft & Immobilien-Grunderwerbsteuer (Österreich) 2025
📋Представяне+
Dieser Rechner ermittelt die Kosten der Übertragung eines Grundstücks in Österreich. Rechtlicher Ausgangspunkt: Österreich hat die Erbschafts- und Schenkungssteuer nach der Aufhebung durch den Verfassungsgerichtshof (VfGH) zum 1.8.2008 abgeschafft. Die Vererbung oder Schenkung von Bargeld, Wertpapieren, einem Unternehmen oder sonstigem beweglichen Vermögen löst daher keine Steuer auf die Übertragung selbst aus. Bei der unentgeltlichen Übertragung einer Immobilie fällt hingegen die Grunderwerbsteuer (GrESt) an. Für unentgeltliche Erwerbe (Erbschaft, Schenkung, familiäre Übertragungen) gilt ein progressiver Stufentarif nach § 7 Abs. 1 Z 2 lit. a GrEStG auf den Grundstückswert: 0,5 % bis 250.000 €, 2,0 % von 250.000 € bis 400.000 € und 3,5 % darüber. Eine entgeltliche Immobilienübertragung wird dagegen mit dem Flat-Satz von 3,5 % besteuert. Hinzu kommt die Grundbuchseintragungsgebühr von 1,1 % des Grundstückswerts.
🔢 Конкретен пример
Bei einer geerbten Immobilie mit einem Grundstückswert von 500.000 € beträgt die Grunderwerbsteuer nach dem Stufentarif 12.750 € (0,5 % auf 250.000 € = 1.250 €, 2,0 % auf 150.000 € = 3.000 €, 3,5 % auf 100.000 € = 3.500 €… gerundet). Zuzüglich der Grundbuchseintragungsgebühr von 1,1 % (5.500 €) ergeben sich Gesamtkosten von 18.250 €. Eine Erbschaftssteuer fällt nicht an.
📖Ръководство за употреба+
Как да използвате този калкулатор
- 1
Geben Sie den Grundstückswert der übertragenen Immobilie ein.
- 2
Wählen Sie, ob es sich um einen unentgeltlichen Erwerb (Erbschaft/Schenkung → Stufentarif) oder einen entgeltlichen Erwerb (3,5 % flat) handelt.
- 3
Geben Sie an, ob die Grundbuchseintragungsgebühr von 1,1 % in die Gesamtkosten einbezogen werden soll.
- 4
Der Rechner wendet den Stufentarif (bzw. den Flat-Satz) auf den Grundstückswert an und addiert die Eintragungsgebühr.
- 5
Lesen Sie die Grunderwerbsteuer, die Eintragungsgebühr, die Gesamtkosten und den effektiven Satz ab.
📚Речник+
- Grunderwerbsteuer (GrESt)
- Steuer auf den Erwerb inländischer Grundstücke nach dem GrEStG; bei unentgeltlichen Erwerben wird sie nach dem progressiven Stufentarif, bei entgeltlichen Erwerben mit 3,5 % des Werts erhoben.
- Stufentarif (§ 7 Abs. 1 Z 2 GrEStG)
- Progressiver Tarif für unentgeltliche Erwerbe von Immobilien: 0,5 % auf den Grundstückswert bis 250.000 €, 2,0 % von 250.000 € bis 400.000 € und 3,5 % auf den darüber liegenden Teil.
- Grundstückswert
- Nach § 4 GrEStG ermittelte Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer bei unentgeltlichen Erwerben, die grundsätzlich aus Grundwert und Gebäudewert (oder abgeleitet aus dem Immobilienpreisspiegel) besteht.
- Grundbuchseintragungsgebühr
- Gebühr von 1,1 % des Grundstückswerts nach dem Gerichtsgebührengesetz (GGG) für die Eintragung des Eigentumsrechts in das Grundbuch.
ℹ️Източници и актуализации+
Последна актуализация на данните
7 юли 2026 г.
Източници и препратки
BMF/RIS GrEStG § 7 Abs. 1 Z 2 (Stufentarif unentgeltliche Erwerbe) + § 4 (Grundstückswert) + GGG (Grundbuchseintragungsgebühr 1,1 %). Erbschafts-/Schenkungssteuer seit 1.8.2008 abgeschafft (VfGH-Aufhebung) — https://www.bmf.gv.at, https://www.ris.bka.gv.at.
Данните на този калкулатор се актуализират редовно според последните официални ставки. При съмнение направете справка с официалните източници по-горе.
FAQ — Erbschaft & Immobilien-Grunderwerbsteuer (Österreich) 2025
Gibt es in Österreich noch eine Erbschaftssteuer?+
Nein. Österreich hat die Erbschafts- und Schenkungssteuer nach der Aufhebung durch den Verfassungsgerichtshof (VfGH) zum 1.8.2008 abgeschafft. Die Vererbung oder Schenkung von Bargeld, Wertpapieren, Unternehmen oder sonstigem beweglichen Vermögen löst daher keine Erbschafts- oder Schenkungssteuer aus.
Welche Steuer fällt bei einer geerbten Immobilie an?+
Bei der unentgeltlichen Übertragung einer Immobilie fällt die Grunderwerbsteuer nach dem progressiven Stufentarif (§ 7 Abs. 1 Z 2 GrEStG) an: 0,5 % bis 250.000 €, 2,0 % von 250.000 € bis 400.000 € und 3,5 % darüber, jeweils auf den Grundstückswert. Hinzu kommt regelmäßig die Grundbuchseintragungsgebühr von 1,1 %.
Wie unterscheidet sich die GrESt bei entgeltlichem Erwerb?+
Bei einem entgeltlichen Erwerb (Kauf) wird die Grunderwerbsteuer nicht nach dem Stufentarif, sondern mit dem Flat-Satz von 3,5 % der Gegenleistung bzw. des Grundstückswerts erhoben. Der progressive Stufentarif gilt nur für unentgeltliche Erwerbe wie Erbschaft und Schenkung.