Kleinunternehmer-Grenze (Österreich) 2025
Prüfen Sie, ob Sie die österreichische Kleinunternehmergrenze nach § 6 Abs. 1 Z 27 UStG (55.000 € ab 2025) unterschreiten und ob ein Wechsel zur Regelbesteuerung vorteilhaft ist.
Gegevens gecontroleerd · juli 2026
Was passiert, wenn ich die Toleranzgrenze von 60.500 € überschreite?
Bei Überschreiten der Toleranzgrenze (55.000 € + 10 %) geht der Kleinunternehmerstatus rückwirkend für das gesamte Kalenderjahr verloren — Sie müssen dann für alle Umsätze dieses Jahres Umsatzsteuer nachverrechnen.
Bron: BMF/RIS UStG 1994 § 6 Abs. 1 Z 27 (Kleinunternehmergrenze 55.000 € ab 2025, Toleranzgrenze +10 %) — https://www.bmf.gv.at, https://www.ris.bka.gv.at. · bijgewerkt 2026
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Alles over Kleinunternehmer-Grenze (Österreich) 2025
📋Overzicht+
Dieser Rechner prüft, ob Ihr Jahresumsatz die österreichische Kleinunternehmergrenze nach § 6 Abs. 1 Z 27 UStG unterschreitet — 55.000 € brutto ab dem Veranlagungsjahr 2025 (zuvor 42.000 €). Innerhalb dieser Grenze sind Ihre Umsätze unecht von der Umsatzsteuer befreit: Sie stellen keine USt in Rechnung, dürfen aber im Gegenzug auch keine Vorsteuer abziehen. Eine Toleranzgrenze von +10 % (bis 60.500 €) erlaubt ein einmaliges Überschreiten innerhalb von 5 Jahren, ohne den Status rückwirkend zu verlieren.
🔢 Concreet voorbeeld
Ein Jahresumsatz von 40.000 € liegt klar unter der Grenze von 55.000 € — die Umsätze bleiben unecht steuerbefreit, sofern keine hohe abziehbare Vorsteuer eine Regelbesteuerung attraktiver macht.
📖Handleiding+
Zo gebruikt u deze rekentool
- 1
Geben Sie Ihren erwarteten oder tatsächlichen Jahresumsatz (brutto) ein.
- 2
Geben Sie optional die Vorsteuer ein, die Sie bei Regelbesteuerung abziehen könnten (z. B. bei größeren Investitionen).
- 3
Geben Sie optional die Umsatzsteuer ein, die bei Regelbesteuerung anfallen würde (0 = automatische Schätzung mit 20 %).
- 4
Der Rechner vergleicht Ihren Umsatz mit der Grenze von 55.000 € und der Toleranzgrenze von 60.500 € (+10 %).
- 5
Lesen Sie ab, ob Sie Kleinunternehmer sind, ob Sie im Toleranzbereich liegen und ob ein Wechsel zur Regelbesteuerung günstiger wäre.
📚Woordenlijst+
- Kleinunternehmerregelung
- Befreiung von der Umsatzsteuer für Unternehmer mit Jahresumsatz unter 55.000 € (ab 2025, § 6 Abs. 1 Z 27 UStG) — unecht steuerfrei, d. h. ohne USt-Ausweis und ohne Vorsteuerabzug.
- Toleranzgrenze
- Zusätzlicher Spielraum von 10 % über der Regelgrenze (also bis 60.500 €), der ein einmaliges Überschreiten innerhalb von 5 Kalenderjahren erlaubt, ohne den Kleinunternehmerstatus rückwirkend zu verlieren.
- Regelbesteuerung
- Freiwilliger Verzicht auf die Kleinunternehmerbefreiung (Optionserklärung beim Finanzamt), bindend für mindestens 5 Jahre — sinnvoll bei hohem Vorsteuerabzugspotenzial, etwa bei Investitionen oder überwiegend unternehmerischen Kunden.
- Unechte Steuerbefreiung
- Befreiung, bei der zwar keine Umsatzsteuer verrechnet wird, aber auch kein Vorsteuerabzug möglich ist — im Gegensatz zur echten Befreiung (z. B. Exporte), bei der der Vorsteuerabzug erhalten bleibt.
ℹ️Bronnen & updates+
Laatste gegevensupdate
7 juli 2026
Bronnen en referenties
BMF/RIS UStG 1994 § 6 Abs. 1 Z 27 (Kleinunternehmergrenze 55.000 € ab 2025, Toleranzgrenze +10 %) — https://www.bmf.gv.at, https://www.ris.bka.gv.at.
De gegevens van deze rekentool worden regelmatig bijgewerkt volgens de laatste officiële tarieven. Raadpleeg bij twijfel de bovenstaande officiële bronnen.
FAQ — Kleinunternehmer-Grenze (Österreich) 2025
Was passiert, wenn ich die Toleranzgrenze von 60.500 € überschreite?+
Bei Überschreiten der Toleranzgrenze (55.000 € + 10 %) geht der Kleinunternehmerstatus rückwirkend für das gesamte Kalenderjahr verloren — Sie müssen dann für alle Umsätze dieses Jahres Umsatzsteuer nachverrechnen.
Kann ich freiwillig auf die Kleinunternehmerregelung verzichten?+
Ja, über eine Optionserklärung zur Regelbesteuerung beim Finanzamt. Diese bindet Sie für mindestens 5 Kalenderjahre und lohnt sich vor allem bei hohem abziehbarem Vorsteueranteil, etwa bei größeren Anschaffungen.
Gilt die Grenze von 55.000 € brutto oder netto?+
Die Grenze bezieht sich auf den Bruttojahresumsatz (inklusive fiktiver Umsatzsteuer), da Kleinunternehmer selbst keine Umsatzsteuer ausweisen — maßgeblich ist der tatsächlich vereinnahmte Gesamtbetrag.
Seit wann gilt die neue Grenze von 55.000 €?+
Die Grenze wurde durch das Abgabenänderungsgesetz 2024 von 42.000 € auf 55.000 € angehoben und gilt seit dem Veranlagungsjahr 2025 (BGBl. I, Abgabenänderungsgesetz 2024).