Kapitalertragsteuer (KESt) Österreich 2025
Berechnen Sie die österreichische Kapitalertragsteuer (KESt) nach § 27a EStG auf Wertpapiere, Dividenden, Kryptowährungen oder Geldeinlagen — inklusive Verlustausgleich.
Gegevens gecontroleerd · juli 2026
Welcher KESt-Satz gilt für Kryptowährungen?
Seit dem Ökosozialen Steuerreformgesetz 2022 unterliegen Einkünfte aus Kryptowährungen (bei Neuanschaffungen ab 1. März 2021) dem besonderen Steuersatz von 27,5 %, analog zu Wertpapieren und Dividenden.
Bron: BMF/RIS EStG 1988 § 27a (Sondersteuersatz 27,5 % / 25 % Endbesteuerung Kapitalvermögen) — https://www.bmf.gv.at, https://www.ris.bka.gv.at. · bijgewerkt 2026
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Alles over Kapitalertragsteuer (KESt) Österreich 2025
📋Overzicht+
Dieser Rechner ermittelt die österreichische Kapitalertragsteuer (KESt) nach § 27a EStG. Für Wertpapiere, Dividenden und Geldeinlagen gilt der besondere Steuersatz von 27,5 % (Endbesteuerung), für Kryptowährungen ebenfalls seit dem Ökosozialen Steuerreformgesetz 2022, während Bankzinsen aus Geldeinlagen und nicht verbrieften Forderungen weiterhin mit 25 % besteuert werden. Ein Verlustausgleich innerhalb derselben Einkunftsart mindert die steuerpflichtige Bemessungsgrundlage.
🔢 Concreet voorbeeld
Eine Dividende von 10.000 € unterliegt dem KESt-Satz von 27,5 % — ohne Verlustausgleich ergibt sich eine Kapitalertragsteuer von 2.750 € und ein Nettoertrag von 7.250 €.
📖Handleiding+
Zo gebruikt u deze rekentool
- 1
Geben Sie den Kapitalertrag oder Veräußerungserlös ein.
- 2
Wählen Sie die Ertragsart: Wertpapiere, Dividenden, Kryptowährungen oder Geldeinlagen.
- 3
Geben Sie optional die Anschaffungskosten ein, sofern es sich um eine Veräußerung (nicht eine laufende Ausschüttung) handelt.
- 4
Geben Sie optional einen Verlustausgleich aus anderen Kapitalerträgen derselben Einkunftsart ein.
- 5
Der Rechner wendet den passenden KESt-Satz (27,5 % oder 25 % bei Geldeinlagen) auf die Bemessungsgrundlage nach Verlustausgleich an.
- 6
Lesen Sie die KESt-Belastung und den Nettoertrag nach Steuerabzug ab.
📚Woordenlijst+
- Kapitalertragsteuer (KESt)
- Abgeltungsteuer nach § 27a EStG auf Kapitalerträge (Zinsen, Dividenden, Veräußerungsgewinne), die von der auszahlenden Stelle (Bank, Broker) einbehalten wird und die Einkommensteuer auf diese Erträge grundsätzlich endgültig abgilt.
- Endbesteuerungswirkung
- Mit dem KESt-Abzug ist die Einkommensteuerpflicht auf die betroffenen Kapitalerträge grundsätzlich abgegolten — eine Aufnahme in die Einkommensteuererklärung ist nicht zwingend erforderlich, außer bei Regelbesteuerungsoption.
- Verlustausgleich
- Verrechnung von Verlusten aus Kapitalvermögen mit Gewinnen derselben Einkunftsart (z. B. Kursverluste mit Kursgewinnen), wodurch sich die steuerpflichtige Bemessungsgrundlage der KESt reduziert.
- Sondersteuersatz 27,5 %
- Besonderer Steuersatz nach § 27a Abs. 1 EStG für die meisten Kapitalerträge (Wertpapiere, Dividenden, Kryptowährungen) — abweichend davon gilt für Zinsen aus Geldeinlagen und nicht verbrieften Forderungen weiterhin 25 %.
ℹ️Bronnen & updates+
Laatste gegevensupdate
7 juli 2026
Bronnen en referenties
BMF/RIS EStG 1988 § 27a (Sondersteuersatz 27,5 % / 25 % Endbesteuerung Kapitalvermögen) — https://www.bmf.gv.at, https://www.ris.bka.gv.at.
De gegevens van deze rekentool worden regelmatig bijgewerkt volgens de laatste officiële tarieven. Raadpleeg bij twijfel de bovenstaande officiële bronnen.
FAQ — Kapitalertragsteuer (KESt) Österreich 2025
Welcher KESt-Satz gilt für Kryptowährungen?+
Seit dem Ökosozialen Steuerreformgesetz 2022 unterliegen Einkünfte aus Kryptowährungen (bei Neuanschaffungen ab 1. März 2021) dem besonderen Steuersatz von 27,5 %, analog zu Wertpapieren und Dividenden.
Warum gilt für Geldeinlagen ein anderer Steuersatz als für Wertpapiere?+
Zinsen aus Geldeinlagen und nicht verbrieften Forderungen (z. B. Sparbuch, Girokonto) unterliegen weiterhin dem ursprünglichen KESt-Satz von 25 %, während Wertpapiere, Dividenden und Kryptowährungen seit der Steuerreform 2016 mit 27,5 % besteuert werden.
Kann ich einen Verlust aus Aktien mit einer Dividende verrechnen?+
Ja, innerhalb derselben Einkunftsart (Kapitalvermögen) können Verluste aus der Veräußerung von Wertpapieren mit Dividendenerträgen und anderen Kapitalerträgen verrechnet werden — die Bank führt diesen Verlustausgleich meist automatisch (KESt-Verlustausgleichstopf) durch.
Muss ich die KESt selbst in der Steuererklärung angeben?+
Grundsätzlich nicht, da die KESt Abgeltungswirkung hat. Eine Angabe kann aber sinnvoll sein, wenn Ihr persönlicher Grenzsteuersatz unter 27,5 % liegt (Regelbesteuerungsoption) oder wenn ausländische Kapitalerträge ohne KESt-Abzug vorliegen.